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Verhinderungspflege Pflegegrad 3
Die Verhinderungspflege ist eine leider zu wenig bekannte Leistung der Pflegekassen. Die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3 ermöglicht es pflegenden Angehörigen, Stellvertreter für einen gegebenen Zeitraum einzusetzen. Die Vertretungen übernehmen die Pflege, wenn der Hauptpflegende verhindert ist. Diese Leistung ermöglicht den pflegenden Angehörigen kleine Auszeiten, einen freien Nachmittag oder einen Erholungsurlaub. Wie bei vielen anderen Dingen auch, gibt es bezüglich einiger Details Unklarheiten.
Die Bedingungen für den Pflegegrad 3
Eine Bedingung für die Beantragung von Leistungen aus der Verhinderungspflege ist, dass die gepflegte Person nachweislich mindestens ein halbes Jahr lang mit einem anspruchsberechtigten Pflegegrad pflegebedürftig war. Wichtig ist, dass die ernannten Stellvertreter je nach Verwandtschaftsverhältnis unterschiedliche Budgets zur Abrechnung zur Verfügung haben. Werden diese Budgets überschritten, geschieht das zu eigenen Lasten.
Alle Aufwendungen, die die einspringende Pflegeperson abrechnen möchte, müssen dokumentiert werden. Möglich ist, dass die Ersatzpflegeperson ihr Budget als Verdienstausfall abrechnet, weil sie für das Erbringen der Pflegleistungen unbezahlten Urlaub nehmen musste. Ob Nachbarn, Angehörige bzw. Verwandte oder ein ambulanter Pflegedienst die Verhinderungspflege übernehmen, liegt im freien Ermessen der Hauptpflegeperson oder des Pflegebedürftigen selbst.
Das zur Verfügung stehende Stellvertreter-Budget der Verhinderungspflege bei der häuslichen bzw. ambulanten Pflege einer Person mit Pflegegrad 3 unterscheidet sich je nach Verwandtschafts- bzw. Verschwägerungsgrad. Prinzipiell kann jeder, der die Pflegeleistung übernehmen würde, damit beauftragt werden. Infrage kommen folglich ambulante Pflegedienste oder familienentlastende Dienste als bezahlte Dienstleister, aber auch nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen wie Nachbarn, gute Bekannte oder Verwandte 3. Grades. Oftmals übernehmen Personen, die im selben Haus leben oder bis zum 2. Grad verwandt bzw. verschwägert sind, die Stellvertreterrolle für den Hauptpfleger.
Prinzipiell stellt die Pflegekasse maximal 1.612 € pro Jahr für eine Verhinderungspflege zur Verfügung. Die maximale Zeitspanne, in der Stellvertreter bezahlt werden, ist 42 Tage je Jahr. Prinzipiell kann durch die Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets eine Budgeterhöhung vorgenommen werden.
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege
Jedem Hauptpflegenden steht prinzipiell rin Budget zur Verhinderungspflege Pflegegrad 3 von 1.612 € jährlich zur freien Verfügung. Entscheidend ist aber, dass dieses Budget vom Verwandtschaftsverhältnis abhängig gemacht wird. Eine Ersatz-Pflegeperson, die bis zum 2. Grad mit dem Antragsteller verwandt oder verschwägert ist, bekommt ein geringeres Budget. Gleiches gilt für Stellvertreter, die im selben Haushalt leben. Die Berechnungsgrundlage für das gekürzte Pflege-Budget ist das Pflegegeld, das beim Pflegegrad 3 zur Verfügung steht. Maximal kann das 1.5-fache als Stellvertreter-Budget abgerechnet werden.
Bei einem Pflegegeld von 545 Euro für den Pflegegrad Stufe 3 kann also nur ein Zuschlag von 272 Euro aufgerechnet werden. Insgesamt stehen also nur 817,50 € zur Verfügung. Die entstehende Differenz gilt als Eigenanteil. Es macht also aus finanzieller Sicht einen gewaltigen Unterschied, ob eine Schwiegertochter die Stellvertretung übernimmt, oder ob deren Schwester bzw. ein ambulanter Pflegedienst die Pflege für die geplante Auszeit übernehmen sollen. Letztere dürfen Kosten bis zur Höchstgrenze von 1612 Euro jährlich abrechnen. Die Schwiegertochter kann dies nicht.
Ausnahme: Wenn die eingesprungene Schwiegertochter mit dem Geld Erwerbseinkommen erzielt, weil sie unbezahlten Urlaub nehmen muss, dann kann auch sie den vollen Betrag von 1612 Euro ausschöpfen.
Sollte die Hauptpflegeperson nur vier Stunden lang Entlastung benötigen, steht ihr weiterhin das komplette Zeitguthaben zur Verfügung.
Die Meldung bei der Pflegeklasse
Vielfach werden innerfamiliär erbrachte Ersatzpflegeleistungen nicht bei der Pflegekasse eingereicht. Viele Menschen wissen nicht, dass sich die Pflegeleistungen ab Pflegestufe 2 zum 1.1. 2017 geändert haben. Ihnen hätte eine bezahlte Verhinderungspflege zugestanden. Innerhalb der Verjährungsfrist von vier Jahren können gegebenenfalls noch entsprechende Dokumente nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass eine Anspruchsberechtigung bestanden hat.
Zu berücksichtigen ist, dass es zu einer nachtäglichen Kürzung des Pflegegeldes kommen kann, wenn für die relevanten Zeitspannen nachträglich eine tageweise Verhinderungspflege des Pflegegrades 3 abgerechnet wird. Nur bei einer stundenweise in Anspruch genommenen Verhinderungspflege, die unterhalb von acht Stunden bleibt, wird es keine Rückforderung bereits ausgezahlten Pflegegeldes geben. Um das zur Verfügung stehende Verhinderungspflege-Budget für den Pflegegrad 3 immer im Auge zu behalten, wird empfohlen, die freien Tage sowie Urlaubs-, Kur- oder Krankenhaus-Aufenthalte genau zu dokumentieren.
So können Pflegepersonen bereits früh erkennen, ob Gelder aus der Kurzzeitpflege umgewandelt werden sollten. Als Alternative oder Ergänzung des verhinderungspflege-Budgets können eventuell in relevanten Monaten bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets zu Entlastungsleistungen mit herangezogen und umgewandelt werden. Wer seine Möglichkeiten optimal nutzt, wird sich zu den gewünschten oder notwendig gewordenen Zeiten von den üblichen Pflegeleistungen entlasten können.
Eine Stellvertretung kann im ausreichenden Maß finanziert werden. Die Unterstützung pflegender Angehöriger ist beim Pflegegrad 3 naturgemäß höher als die Verhinderungspflege beim Pflegegrad 2. Für die Pflegegrade Null oder eins sind solche Leistungen seit Dezember 2016 nicht mehr abrufbar.