Urlaubs- und Verhinderungspflege Neubrandenburg

Urlaubs- und Verhinderungspflege Neubrandenburg


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Urlaubs- und Verhinderungspflege in Neubrandenburg


Wer versorgt den Pflegebedürftigen bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson? Dann kommt die Verhinderungspflege laut § 39 SGB XI als Leistung der Pflegeversicherung zum Einsatz, für die die Krankenkasse des Pflegebedürftigen für bis zu sechs Wochen im Jahr einen Zuschuss bezahlt.

Wann greifen die Leistungen der Verhinderungspflege?

Wenn die Pflegeperson verhindert ist, dann dürfen für bis zu sechs Wochen pro Jahr Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden. Der Zeitraum wird vom Ende der zuletzt beanspruchten Verhinderungspflege berechnet. Die Pflegeperson darf aber nicht bis zum 2. Grad verwandt sein oder in häuslicher Gemeinschaft mit dem Pflegebedürftigen leben. Ideal zur Durchführung der Urlaubs- und Verhinderungspflege in Neubrandenburg ist erfahrened Pflegepersonal eines ambulanten Pflegedienstes. Es muss mindestens die Pflegestufe 2 seit sechs Monaten bestehen, um eine Leistung zu erhalten. Die Leistungen können bei Urlaub oder Krankheit beantragt werden. Sie sind eine Überbrückung, wenn der Pflegebedürftige in dieser Zeit nicht vollstationär untergebracht werden soll.

Wie hoch ist der Anspruch?

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in den Pflegegraden 2-5 gleich hoch. Sie betragen 1.612 Euro pro Jahr. Lediglich im Pflegegrad 1 ist nur ein Entlastungsbetrag von 125 Euro vorgesehen. Während der Zeit wird das Pflegegeld nur anteilig in Höhe von 50 Prozent ausbezahlt. Der Renten- und der Arbeitslosengeldanspruch für die Pflegeperson werden von der Pflegekasse weitergezahlt. Damit ist die Pflegeperson auch während der Auszeit versichert.

Gibt es Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung?

  • Reicht das Geld nicht oder verlängert sich der Zeitraum, dann kann der Leistungsbetrag pro Kalenderjahr um 806 Euro aus der Kurzzeitpflege erhöht werden. Dann stehen 2.418 Euro zur Verfügung.
  • Die Leistungen, die für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen, verringern sich entsprechend des beanspruchten Betrages.
  • Wenn Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombiniert werden, dann kann der Pflegebedürftige länger als 4 Wochen, höchstens aber 8 Wochen, im Pflegeheim untergebracht werden.
  • Der Anspruch gilt für die Pflegegrade 2 bis 5.

Wie erhalte ich die Leistungen zur Verhinderungspflege?

Der Antrag auf Urlaubs- und Verhinderungspflege in Neubrandenburg muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Wird die Verhinderungspflege von jetzt auf gleich benötigt, dann reicht es, wenn die Pflegekasse davon unterrichtet wird und die entsprechenden Nachweise über entstandene Kosten eingereicht werden. Mit entsprechendem Nachweis werden folgende Kosten anerkannt:

  • Verbindlichkeiten des beauftragten Pflegedienstes
  • Verdienstausfall
  • Sachleistungen

Mit der Verhinderungspflege kann ein professioneller Pflegedienst beauftragt werden. Springt ein Angehöriger für den Zeitraum ein, dann erhält dieser nicht die Leistungen für die Verhinderungspflege, sondern das Pflegegeld für die bestehende Pflegestufe. Es kann bis zum 1,5-fachen Wert aufgestockt werden. Von den Leistungen ausgenommen sind Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung, wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt. Auch eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich, wenn zum Beispiel ein Arztbesuch ansteht. Beträgt die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden täglich, dann wird die Verhinderungspflege nicht auf den Gesamtanspruch von 6 Wochen Verhinderungspflege angerechnet.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Leistungen werden entweder mit dem Pflegedienst abgerechnet. Dafür muss der Pflegebedürftige oder der gerichtliche Betreuer eine Abtretungserklärung unterschreiben. Wird die Verhinderungspflege im privaten Umfeld organisiert, dann werden die Leistungen an die Ersatzpflegeperson gezahlt.

Was zählt noch zu den Leistungen?

In der Verhinderungspflege können Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftliche Dienstleistungen abgerechnet werden. Dazu zählen Grundbedürfnisse wie Ernährung und Körperpflege, aber auch Tätigkeiten wie die Wäschepflege, das Einkaufen oder das Putzen. Medizinische Behandlungen zählen nicht dazu. Diese muss eine ausgebildete Pflegekraft ausführen. Die Kosten dafür trägt die Krankenkasse.

Zu weiteren Fragen rund im die Urlaubs- und Verhinderungspflege in Neubrandenburg wenden Sie sich gern an uns.