Wie erhalte ich einen Pflegegrad und worin liegen die Unterschiede?
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist seit 01.01.2017 die Einstufung in einen Pflegegrad notwendig. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr zwischen körperlichen sowie geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Im Mittelpunkt steht auch nicht mehr der Zeitaufwand für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Nun gibt es ein Punktesystem, in dem in 6 Modulen die Selbständigkeit bewertet wird.
Nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) führen Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) die Bewertung durch.
Nunmehr gibt es die Pflegegrade 1 - 5
Pflegegrad 1 beinhaltet eine "geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit" ab 12,5 Punkte:
- Pflegeberatung § 7a und 7b SGB XI
- Beratung in der eigenen Häuslichkeit § 37.3 SGB XI
- zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen einschließlich einer Anschubfinanzierung zu deren Gründung
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
- finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes
- zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- Entlastungsbetrag: 125 €
Pflegegrad 2 entspricht einer "erheblichen Beeinträchtigung der Selbständigkeit" ab 27 Punkte.
- Sachleistungen häusliche Pflege: 689 €
- vollstationäre Pflege: 770 €
- Pflegegeld: 316 €
Pflegegrad 3 entspricht einer "schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit" ab 47,5 Punkte.
- Sachleistungen häusliche Pflege: 1.298 €
- vollstätionäre Pflege: 1.262 €
- Pflegegeld: 545 €
Pflegegrad 4 entspricht einer "schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit" ab 70 Punkte.
- Sachleistungen häusliche Pflege: 1.612 €
- vollstationäre Pflege: 1.775 €
- Pflegegeld: 728 €
Pflegegrad 5 entspricht einer "schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen
- Pflegeanforderungen" ab 90 Punkte.
- Sachleistungen häusliche Pflege: 1.995 €
- vollstationäre Pflege: 2.005 €
- Pflegegeld: 901 €