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Grundpflege Greifswald
Die Leistungen der Grundpflege
"Eigener Herd ist Goldes Wert" - das alte Sprichwort hat Bestand. Viele von uns wünschen sich, auch noch im fortgeschrittenen Alter am "eigenen Herd" sitzen und selbst bestimmt leben zu können. Vielen ist das vergönnt. Doch was passiert, wenn die Kraft doch nicht mehr ausreicht, um den Alltag zu bewältigen?
Gar nicht selten trifft es leider auch jüngere Menschen. Da hindern die Folgen eines Unfalls daran, alltägliche Arbeiten im Haushalt zu verrichten. Oder eine schwere Krankheit stoppt abrupt das bisherige Leben. Wenn bereits einfache Tätigkeiten nicht mehr ohne Hilfe ausgeführt werden können, ist auch das Leben in der gewohnten Umgebung gefährdet.
Ambulante Pflegedienste helfen im Alltag
Das Waschen am Rücken fällt schwer oder die Angst vor einem Sturz verhindert das Duschen. Bevor hygienische oder medizinische Probleme aus der Hilflosigkeit heraus entstehen, kann ein ambulanter Pflegedienst aus Greifswald die notwendige Unterstützung bieten. Die Kosten für die notwendige Hilfe werden von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung für die Übernahme ist ein vom medizinischen Dienst festgestellter Pflegegrad. Dieser wird anhand eines standartisierten Verfahrens zur Erhebung bestimmter Merkmale und mittels eines Termins vor Ort erhoben. Auf Grund der Covid-19-Lage nehmen derzeit allerdings viele Gutachter keine häuslichen Termine wahr. Die Begutachtung erfolgt aktuell mittels eines Fragebogens und eines Telefontermins. Es empfiehlt sich, bereits vor der Begutachtung die Hilfe eines erfahrenen Pflegedienstes ins Boot zu holen, denn insbesondere die telefonische Begutachtung kann sehr fehleranfällig, auch zu Lasten des Patienten sein. In Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel die ambulante Pflege nur kurzfristig nötig ist, kann der Arzt die Grundpflege verordnen. Kostenträger ist dann die Krankenkasse.
Vom Anziehen bis zum Essen - diese Leistungen gehören zur Grundpflege
Das Sozialgesetzbuch 9 legt umfassend fest, welche Tätigkeiten im Rahmen der Grundpflege durchgeführt werden. Sie stellt kein umfassendes Paket dar, sondern wird individuell angepasst und ergänzt. Allgemein gehören zur Grundpflege jedoch alle Tätigkeiten, die zur Grundversorgung zählen. Im Einzelnen sind das:
Hilfe beim Waschen
Ist die tägliche Körperpflege nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann der Pflegedienst je nach Beeinträchtigung die Körperwäsche ganz oder nur teilweise übernehmen, Hilfe beim Duschen oder Baden anbieten oder Handtücher, Seife, Kamm und ähnliches bereitstellen. Die Grundpflege ist in diesem Bereich wichtig, da durch die tägliche Begutachtung Pilz- und Hauterkrankungen, wie auch Druckgeschwüre schnell erkannt und behandelt werden können.Hilfe bei der Mundhygiene
Auch hier hilft der Pflegedienst individuell bei der Zahnpflege oder gegebenenfalls bei der Versorgung einer Prothese.Hilfe bei Ausscheidungen
Ist der Toilettengang nicht oder nur mit Hilfe möglich, steht auch hier der Pflegedienst zur Seite. Die Hilfe im Rahmen der Grundversorgung reicht von der Begleitung zur Toilette, dem Wechsel der Inkontinenzversorgung bis hin zur Versorgung mit einem Steckbecken oder einer Urinflasche und dem regelmäßigen Entleeren eines Katheterbeutels. Stomapflege gehört nicht zur Grundpflege und muss eventuell gesondert beantragt oder vom Arzt verordnet werden.Pflege von Haut, Haaren und Nägeln
Hand-, Haut- und Nagelpflege sowie die Rasur sind komplexe motorische Vorgänge, die schnell beschwerlich werden können oder zu Verletzungen führen, die bei allgemein schlechterer Wundheilung ernsthafte Probleme nach sich ziehen können. Kämmen, Rasieren, Nägel schneiden oder feilen sowie die Hautpflege gehören daher ebenfalls zur Grundpflege. Haare schneiden und frisieren müssen jedoch selbst organisiert und finanziert werden.Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
Bestandteil der Grundversorgung kann das Erwärmen und Anreichen von Speisen, wie auch die Kontrolle der Flüssigkeitszufuhr sein.Mobilität sichern
Wer körperlich eingeschränkt ist, läuft Gefahr zu stürzen. Der Pflegedienst unterstützt durch Hilfen beim Aufstehen, der Lagerung im Bett, Bewegung im häuslichen Bereich, sowie bei der Versorgung von Prothesen.
Die Maßnahmen verlangen von beiden Seiten ein hohes Maß an Toleranz und Einfühlungsvermögen, da die Tätigkeiten oftmals in intime Bereiche eindringen. Gegenseitige Umsicht und Rücksichtnahme ist der Schlüssel für ein verträgliches Miteinander und eine gute Versorgung. In welchem Umfang der Pflegedienst tätig wird, hängt maßgeblich vom Pflegegrad ab. Werden weitere Leistungen gewünscht, wird dafür meist eine Zuzahlung verlangt.