Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4?
Pflegekasse und Pflegegrad 4 – welche Leistungen zahlt sie?
Pflegegrad 4 gilt als eine der schwersten Einschränkungen im Leben. Viele Betroffene sind motorisch und kognitiv enorm in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Eine Pflegeeinstufung in Grad 4 bringt deshalb gewisse Leistungen der Pflegekasse mit sich. Sie entlasten pflegebedürftige Personen finanziell.
Pflegegrad 4 – was zahlt die Pflegekasse?
Der 4. Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) geht mit schweren Einschränkungen in puncto Selbstständigkeit einher. Gutachter verwenden bei einer Prüfung das sogenannte NBA (Abkürzung für »neues Begutachtungsassessment«). Für die Bestimmung des Pflegegrades fließen daher die sechs nachstehend gelisteten Kriterien in die Berechnung ein. Diese sind prozentual unterschiedlich gewichtet:
- Mobilität (10 Prozent)
- Kognitive/kommunikative Fähigkeiten (7,5 Prozent)
- Verhalten und psychische Problemlagen (7,5 Prozent)
- Selbstversorgung (40 Prozent)
- krankheits-/therapiebedingte Belastungen (20 Prozent)
- Alltagsleben und soziale Kontakte (15 Prozent)
Zeigt die Begutachtung einen Wert zwischen 70 und 90 Punkten, gilt der Pflegegrad 4 mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen hinsichtlich der Selbstversorgung. In solchen Fällen trägt die Kasse auf Antrag diverse Leistungen.
Pflegekasse – was übernimmt sie?
Wurde ein Anspruch nachgewiesen, bietet die Kasse verschiedene Geld- und Sachleistungen an. Die Pflege und Betreuung von Betroffenen spielt ebenfalls eine Rolle. Die folgenden Leistungen zählen zum Angebot der Pflegekasse bei Pflegegrad 4:
- Betreuung und Entlastung
- Hausnotruf
- Pflegegeld
- Pflegesachleistung
- Kurzzeitpflege
- Tages-/Nachtpflege
- Verhinderungspflege
- vollstationäre Pflegeleistung
- Anpassung von Wohnraum
- Zuschuss zur Wohngruppe
- Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch vorgesehen sind
Einige der finanziellen Leistungen sind monatlich, andere jährlich vorgesehen. Letzteres betrifft speziell die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege. In beiden Fällen sind Beträge von 1612 Euro pro Jahr festgesetzt. Diese Geldleistungen sind relevant, sobald pflegende Angehörige zum Beispiel erkranken oder urlauben.
Für die teilstationäre und vollstationäre Pflege bekommen Versicherte pro Monat entweder 1612 Euro (Tages-/Nachtpflege) oder 1774 Euro bei vollstationärer Pflegebetreuung. Das sogenannte Pflegegeld (728 Euro je Monat) erhalten Menschen bei häuslicher Fürsorge – zum Beispiel durch Familienangehörige.
Des Weiteren umfasst der Entlastungsbetrag 125 Euro. Wer diese Leistung beantragt und erhält, finanziert damit Hilfen im Alltag. Das sind Haushaltshilfen und allgemeine Begleitpersonen. Letztere erledigen beispielsweise die Einkäufe oder unterstützen bei Arztterminen.
Besonderheit: Pflegesachleistungen
Die Sachleistungen der Pflegekasse belaufen sich auf eine Summe von 1612 Euro im Monat. Das berührt vor allem ambulante Pflegedienste. Die Leistungen sind mit dem Pflegegeld kombinierbar. Eine Kombination mit Betreuungsleistungen ist ebenfalls möglich. Das betrifft Menschen, die ambulante Dienste ebenso beanspruchen wie die Pflege durch Angehörige. Durch diese Mischung fällt das Pflegegeld geringer aus.
Die Vermischung von Sach- und Betreuungsleistungen kommt bei einer nicht vollständigen Beanspruchung von Sachleistungen infrage. Der übrige Anspruch ist dann als Extra zum Entlastungsbetrag zählbar (maximal 40 Prozent).
Pflegeleistungen beantragen bei Pflegegrad 4
Grundsätzlich geschieht der Antrag für die Leistungen telefonisch oder auf dem Schriftweg. Ansprechpartner ist hierbei die Pflegekasse, die zur jeweiligen Krankenkasse zählt. Nach der ersten formlosen Antragsstellung erhalten Betroffene ein Antragsformular, bevor ein Sachverständiger den Pflegegrad einschätzt. Der Gutachter kommt bei Privatversicherten von Medicproof, bei gesetzlich Pflegeversicherten gehört diese Person zum MD (»Medizinischer Dienst«, ehemals: »MDK – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung«).
Fazit – 4. Grad der Pflege und die Leistung der Kasse
Die Pflegekasse übernimmt zahlreiche Auslagen bei einem festgestellten Pflegegrad 4. Dabei reichen die prinzipiellen Summen von 125 bis 1775 Euro. Sie lassen sich in einzelnen Fällen miteinander kombinieren und unterstützen die finanzielle Bewältigung des Alltags im Pflegefall.