Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?
Leistungen der Verhinderungspflege - alles Wissenswerte im Überblick
Wer eine pflegebedürftige Person zu Hause pflegt, benötigt hin und wieder eine Pause: sei es für einen Urlaub, einen Arztbesuch oder einen Kinoabend. Auch wenn die Pflegeperson erkrankt, braucht sie Zeit zum Genesen und kann die Pflege nicht fortführen. In solchen Fällen hat die pflegebedürftige Person Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegeperson wird für die Zeit ihrer Verhinderung vertreten und die leistungsberechtigte Person erhält für diese Zeit Geld.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, die im § 39 SGB XI als häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson geregelt ist. Sie entlastet die Pflegeperson, während diese kurzfristig Zeit für sich braucht. Für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Der Leistungsträger erkennt hierbei tageweise oder stundenweise Verhinderungspflege an.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Um die Verhinderungspflege zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen:
- Die pflegebedürftige Person wird in ihrer häuslichen Umgebung von einem Verwandten, einem Angehörigen, einem Freund oder Nachbarn regelmäßig gepflegt.
- Die häusliche Pflege wird seit mindestens sechs Monaten ausgeübt.
- Zum Zeitpunkt der Verhinderung der Pflegeperson ist die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.
Wer zu Hause von einem Pflegedienst versorgt wird, hat keinen Anspruch auf die Ersatzpflege. Denn in diesem Fall gibt es keine Pflegeperson, die verhindert ist. Die Voraussetzung der Pflegestufe 2 oder höher gilt für den Zeitpunkt der Verhinderung. Es ist daher unbedeutend, welche Pflegestufe vorher zutraf. Wichtig ist, dass die Pflegeperson die Pflege seit mindestens sechs Monaten ausführt.
Was ist bei der Beantragung zu beachten?
Die Leistungen für die Ersatzpflege beantragen Pflegebedürftige selbst oder die von ihnen bevollmächtigten Personen. Der Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht. Es empfiehlt sich, den Antrag vorab zu stellen, doch auch im Nachhinein ist es möglich, die Verhinderungspflege zu beantragen. Wichtig dabei ist, die Rechnungen und Belege aufzubewahren und dem Antrag beizulegen.
Wer darf die Verhinderungspflege ausüben?
Jede Person, die körperlich und geistig fit ist, kann die Ersatzpflege durchführen. Für die Abrechnung bei der Pflegekasse ist es allerdings von Bedeutung, zu welchem Personenkreis die Ersatzpflegeperson gehört. Hierbei werden zwei Gruppen unterschieden:
- Personen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben,
- nicht nahe Verwandte und externe Dienstleister.
Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?
Übernimmt ein Pflegedienst oder ein nicht naher Verwandter die Pflege, zahlt die Pflegekasse pauschal bis zu 1.612 Euro. Diese lassen sich auf bis zu 6 Wochen beziehungsweise 42 Tage im Kalenderjahr verteilen.
Anders sieht es aus, wenn nahe Verwandte, verschwägerte Personen oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen die Ersatzpflege leisten. In diesem Fall dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes für 6 Wochen nicht überschreiten. Somit steht den Pflegebedürftigen pro Kalenderjahr maximal das 1,5-Fache ihres Pflegegeldes zu.
Für die einzelnen Pflegestufen ergeben sich damit aktuell folgende Leistungen:
- Pflegestufe 1: keine Leistung
- Pflegestufe 2: 474 Euro (1,5 x 316 Euro)
- Pflegestufe 3: 817,50 Euro (1,5 x 545 Euro)
- Pflegestufe 4: 1.092 Euro (1,5 x 728 Euro)
- Pflegestufe 5: 1.351,50 (1,5 x 901 Euro)
Die Verhinderungspflege fällt hier geringer aus, als wenn ein Pflegedienst oder ein nicht naher Verwandter die Pflege übernimmt. Dafür können andere notwendige Kosten abgerechnet werden, wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Diese zusätzlichen Aufwendungen werden zu dem 1,5-Fachen des Pflegegeldes hinzugerechnet, dürfen den Betrag von 1.612 Euro jedoch nicht überschreiten.
Darf die Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege angerechnet werden?
Sofern die Kurzzeitpflege nicht oder nicht vollständig beansprucht wurde, darf die Verhinderungspflege mit dieser kombiniert werden. Bis zu 50 Prozent der Kurzzeitpflege, also 608 Euro, können auf die Ersatzpflege aufgerechnet werden.
Erhalten die Pflegebedürftigen während der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld?
Bei einer stundenweise geleisteten Verhinderungspflege erhalten Pflegebedürftige weiterhin das volle Pflegegeld. Dauert die Ersatzpflege mehrere Tage an, zahlt die Pflegekasse 50 Prozent des Pflegegeldes. Für den ersten und letzten Tag gewährt die Kasse 100 Prozent.
Welche Aufgaben gehören zur Verhinderungspflege?
Bei den Aufgaben der Ersatzpflege unterscheidet man die Grundpflege und die hauswirtschaftlichen Aufgaben.
Zu der Grundpflege gehören alltägliche, wiederkehrende Tätigkeiten wie:
- alle Aufgaben rund um die Körperpflege,
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme,
- Unterstützung bei der Mobilität,
- Förderung von Alltagsfähigkeiten,
- Vorbeugen von Folgekrankheiten und
- Kommunikation.
Die hauswirtschaftlichen Aufgaben umfassen:
- Reinigung der Wohnung,
- Kochen,
- Einkaufen oder
- Wäsche waschen.