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Betreutes Wohnen und die „alte“ Pflegestufe 3
Jeder Mensch erreicht wahrscheinlich irgendwann einen Punkt im Leben, an dem eine eigene Teil- oder Vollversorgung nicht mehr möglich oder schwer geworden ist. Hier greift das betreute Wohnen als Hilfe bzw. Unterstützungsleistung. Betreutes Wohnen ist jedoch ein weit dehnbarer Begriff, der sehr unterschiedliche Angebote in sich vereint. Maßgeblich entscheidend ist der Pflegebedarf und die Mindestversorgung, welche benötigt wird. Wichtig jedoch ist die Einstufung in eine Pflegestufe (früher gebräuchliche Bezeichnung) bzw. einen Pflegegrad auf dessen Grundlage die Pflegekasse ihren finanziellen Beitrag festlegt.
Welche Arten von betreutem Wohnen gibt es?
Grundkonzept des betreuten Wohnens ist die Sicherung einer gewissen Unabhängigkeit in Kombination mit verschiedenen Hilfsleistungen, die den Alltag deutlich erleichtern. Meist stehen Wohnungen zur Verfügung, die auf der Basis einer Miete oder als Eigentum genutzt werden. Alten- und Pflegeheime sind dabei nicht weit entfernt, wobei dies keine zwingende Vorgabe ist. Betreute Wohnungen werden speziell von Baufirmen oder Dienstleistern als betreute Wohnanlage angeboten. Barrierefreiheit und alters- bzw. krankengerechte Appartements mit eigener Küche, eigenem Badezimmer und gegebenenfalls eigenem Zugang sowie Gemeinschaftsräumen sind der Standard. Daneben stehen verschiedene Pflegeleistungen zur Verfügung, die auch von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden können. Speziell ausgebildetes Personal unterstützt als Haushaltshilfe auch Tätigkeiten wie das Reinigen der Wäsche, das Kochen und das Putzen. Darüber hinaus werden auch administrative und verwalterische Dienstleistungen angeboten. Eigene Pflegekräfte in einem Wohnkomplex sorgen für die entsprechende individuelle gesundheitliche Betreuung und Versorgung.
Vorteile des betreuten Wohnens
- Eigenständiges und unabhängiges Wohnen
- Barrierefreie und alters- sowie pflegegerechte Wohnungen
- Soziale Kontakte nach Bedarf durch die Nutzung von Gemeinschaftsbereichen
- Individuelle Anpassung von Unterstützungsleistungen im Alltag
Nachteile des betreuten Wohnens
- Miete und Kaufpreis sind aufgrund der speziell ausgestatteten Räumlichkeiten meistens teurer als reguläre Wohnungen
- Das gewohnte Umfeld muss bei einem Umzug in eine betreute Wohnanlage verlassen werden
- Betreute Wohnungen und die Zusatzleistungen unterliegen einer hohen Nachfrage und können daher nur mit entsprechender Planung bzw. Vorlaufzeit bezogen werden
- Betreutes Wohnen ist nicht als Ersatz für ein Pflegeheim zu betrachten und erfordert eine genaue Feststellung des Pflegebedarfs
Die Leistungen bei Pflegestufe 3
Ohne den Beitrag der Pflegekasse ist betreutes Wohnen ein deutlich kostenintensiveres Unterfangen. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) löste ab dem 01.01.2017 die bisherigen drei Pflegestufen ab. Die Pflegestufe 3 galt ehemals als höchste Pflegestufe und wurde als Schwerstpflegebedürftigkeit bezeichnet. Die umfassende Pflege bei sehr schwerwiegenden körperlichen und kognitiven Einschränkungen stand hier im Fokus. Die Pflegestufe 3 wurde in den Pflegegrad 4 überführt. Die Pflegestufe 3 mit erheblicher Alltagseinschränkung sowie mit Härtefall entspricht dem heutigen Pflegegrad 5. Der Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse hat zur Folge, dass die häusliche Pflegesituation durch ein Pflegegutachten festgestellt wird. Hiermit erfolgt die Anspruchsfestsetzung auf einen Pflegegrad.
Die Leistungen der Pflegestufe 3 bzw. des Pflegegrades 4 unterteilen sich wie folgt:
- Pflegegeld: 728 €/Monat
- Pflegesachleistung: 1693 €/Monat
- Tages- und Nachtpflege: 1612 €/Monat
- Kurzzeitpflege: 1774 €/Jahr
- Verhinderungspflege: 1612 €/Jahr
- Vollstationäre Pflege: 1775 €/Monat
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 €/Monat
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: bis zu 40 €/Monat
- Hausnotruf: 25,50 €/Monat
- Wohnraumanpassung: 4000 €/Gesamtmaßnahme
- Wohngruppenzuschuss: 214 €/Monat
Jeweils nur vier pflegebedürftige Personen in Wohngemeinschaften oder ambulant betreuten Wohngruppen erhalten die Förderung für den altersgerechten Umbau in der Gemeinschaft. Dies betrifft auch einen einmaligen Gründungszuschuss von 2500 € und ein monatlicher Zuschuss zur Beschäftigung einer Organisationskraft von 214 €/Person.
Wer erbringt die Leistungen und wie werden diese finanziert?
Generell erbringen die Pflegekassen als Teil der Krankenkassen die Leistungen. Sie werden als Träger der sozialen Pflegeversicherung bezeichnet. Jedes pflegebedürftige Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung hat einen Leistungsanspruch, der durch die Begutachtung festzustellen ist. Auch privat Versicherte können auf Leistungen aus der privaten Pflegekasse zugreifen. Gemäß dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist die Pflegeversicherung Teil der Sozialversicherung.
Gesetzlich Versicherte leisten ihren Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung auf monatlicher Basis ihres Bruttolohnes. Private Krankenversicherungen ziehen hierfür monatlich von ihren Versicherten Beiträge für die private Pflegekasse ein.
Ziel der Pflegeversicherung ist nicht die Kostendeckung wie bei der Krankenversicherung, sondern nur eine Teilabsicherung. Eine Pflegezusatzversicherung kann über einen eigenen Leistungskatalog mögliche finanzielle Risiken weiter reduzieren.