Grundpflege Neubrandenburg

Grundpflege Neubrandenburg

In ihrem Alltag können Senioren durch ihren physischen und teilweise auch psychischen Zustand in ihrer Eigenständigkeit eingeschränkt sein. Mithilfe der Grundpflege wird sichergestellt, dass diese pflegebedürftigen älteren Menschen bei der Körperpflege, Mobilität und anderen täglichen Verrichtungen die erforderliche Unterstützung bekommen.

Um was geht es bei der Grundpflege?

In der Altenpflege stellt die Grundpflege eine Leistung dar, die der Pflegeversicherung zuzuordnen ist. Darunter versteht man die pflegerische Versorgung oder Pflege einer Person, welche die Grundverrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig vornehmen kann. Die tägliche Hilfestellung bei Ernährung und Körperpflege beispielsweise sind Teil der Grundpflege. Versicherte Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zwei oder mehr können diese Leistungen nach dem Elften Sozialgesetzbuch beanspruchen. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel ein ambulanter Pflegedienst. Für Neubrandenburg und Umgebung kommt entsprechend ein Pflegedienst aus Neubrandenburg in Frage.

Kleine und große Grundpflege

Es hängt von dem Grad der Pflegebedürftigkeit ab, ob eine große oder kleine Grundpflege notwendig ist. Bei beiden gibt es in erster Linie im Aufwand Unterschiede, welchen die pflegende Person bei der Körperpflege auszuführen hat. Was für Leistungen zu der kleinen und großen Grundpflege zählen, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Nähere Auskunft dazu erhält man von der Pflegekasse.

Bereiche in der Grundpflege

In der Grundpflege können sämtliche Pflegeleistungen einem von fünf unterschiedlichen Bereichen zugeordnet werden. Diese Bereiche stellen Ernährung, Körperpflege, Mobilität, die Förderung von Kommunikation und alltäglichen Fähigkeiten sowie Prophylaxe dar.

Ernährung

Außer Einkaufen und Kochen gehören zu den Grundpflegeleistungen im Bereich der Ernährung:

  • zerkleinern der Nahrung in mundgerechter Form
  • überprüfen der Nahrung auf Gräten, Knochen und andere mögliche riskante Bestandteile
  • anreichern der Nahrung
  • eventuell Zubereiten und Verabreichen von Getränken
  • pflegen mit der Magensonde

Körperpflege

Bei der Körperpflege kann der Pflegebedürftige folgende Leistungen erwarten:

  • waschen, je nach Zustand der zu pflegenden Person duschen oder baden
  • kämmen oder bürsten
  • Zahnpflege
  • rasieren

Überdies gehören Leistungen, wie zum Beispiel die Unterstützung beim Toilettengang, die darauf folgende Intimhygiene sowie eventuelle Säuberung und Austausch von Urinbeutel, Katheder, Inkontinenzunterlagen und anderen Pflegehilfsmitteln.

Bei bettlägerigen Menschen hat die entsprechende Pflegekraft jede alltägliche pflegerische Grundverrichtung im und am Bett des zu Pflegenden durchzuführen.

Mobilität

Was die Mobilität angeht, gibt es für den Pflegebedürftigen in der Grundpflege folgende Hilfestellung:

  • Unterstützung beim Aufstehen und Schlafengehen
  • Anziehen und Entkleiden sowie Kleiderwechsel
  • Bewegung in der häuslichen Umgebung beim Stehen, Gehen und Treppen steigen
  • Verlassen und erneutes Aufsuchen des Haushalts oder des Pflegeheims, beispielsweise für Arztbesuche

Förderung von Kommunikation und alltäglichen Fähigkeiten

Zu diesem Bereich der Grundpflege gehören gezielte Maßnahmen, welche die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im täglichen Leben unterstützen. Darunter fallen Übungen zur Körperpflege und Bewältigung des Alltags, Ess- und Toilettentraining, Gedächtnistraining sowie Hilfestellung beim Aufbauen und Beibehalten von sozialen Kontakten.

Prophylaxe

Die Anwendung der Prophylaxe-Pflegemaßnahmen sorgen insbesondere dafür, dass Krankheiten vorgebeugt wird, welche oft bei bettlägerigen Personen vorkommen. Hier handelt es sich unter anderem um Blutgerinnsel, Wundliegen, Lungenentzündung, Verstopfung sowie Pilz- oder Hauterkrankungen.

Welche Aufgaben hat die Pflegekraft?

Sie hat sämtliche Verrichtungen der Grundpflege vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten. Allerdings richten sich die exakten Ansprüche an die Pflegekraft nach den verbleibenden Fähigkeiten der zu pflegenden Person.

Wer hat Anspruch auf Grundpflege?

Jedem Pflegeversicherten mit einem Pflegegrad zwei, drei, vier oder fünf ist es möglich, bei der Pflegeversicherung die Leistungen der Grundpflege zu beantragen. Ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) erteilt den entsprechenden Pflegegrad. Zur Einleitung des Begutachtungsverfahrens ist beispielsweise durch die Angehörigen bei der Pflegekasse zunächst ein Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen.

Wer darf die Grundpflege vornehmen?

Durch Angestellte eines ambulanten Pflegedienstes in Neubrandenburg oder pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit, alle Leistungen der Grundpflege beim Pflegebedürftigen durchzuführen. Von Vorteil ist hier beim Familienangehörigen eine Ausbildung im Pflegebereich. Dies ist jedoch kein Muss.

Wer trägt die Kosten bei der Grundpflege?

In der Altenpflege wird die Grundpflege zum Teil von der Pflegeversicherung übernommen. Jedoch trägt der Träger dieser Versicherung lediglich anteilig die tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Die Pflegebedürftigen müssen den Rest als Eigenanteil selbst begleichen. Wenn es bei der zu pflegenden Person kaum oder kein Vermögen, dafür aber Angehörige gibt, haben sie die restlichen Kosten zu übernehmen.