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Einstufung Pflegeversicherung in Greifswald
Senioren, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Personen mit dauerhaften Behinderungen, können auf Antrag Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Allerdings muss für die Festlegung eines Pflegegrades zuvor eine Begutachtung durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) erfolgen.
Pflege und Betreuung
Im höheren Lebensalter oder bei chronischer Krankheit oder Behinderung, können sich viele Beeinträchtigungen im alltäglichen Leben einstellen. Das Gehen fällt schwer, die Haushaltsführung funktioniert nicht mehr reibungslos und auch Termine mit Ärzten, Banken und Institutionen können nicht mehr ohne Schwierigkeiten wahrgenommen werden. Manchmal sind auch das Sehen, Sprechen und Hören gestört und dies verursacht zusätzliche Schwierigkeiten bei der Orientierung und der Kommunikation.
Kommt zu den diversen körperlichen Beeinträchtigungen auch noch eine Demenz hinzu, wird es besonders schwierig, denn dann ist das Alltagsleben, ohne die Hilfe von außen, fast vollständig unmöglich. Um die Pflege und die tägliche Betreuung trotzdem sicher zu stellen, gibt es diverse Möglichkeiten. Zum einen, die Pflege in der häuslichen Umgebung durch Angehörige, die Unterstützung durch einen mobilen Pflegedienst, der Umzug in ein Pflegeheim, ein betreutes Wohnen oder Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen.
Unter Umständen lassen sich auch die unterschiedlichen Pflegemodelle miteinander kombinieren. So können Personen, die von Angehörigen betreut werden, beispielsweise auch zusätzlich durch einen Pflegedienst gepflegt werden oder am Vormittag in eine Tagespflege-Einrichtung gehen, wenn die Angehörigen noch berufstätig sind.
Einstufung Pflegeversicherung Greifswald
Die Feststellung eines Pflegegrades erfolgt durch einen Gutachter oder durch eine Gutachterin des medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekasse. Dies bedeutet, dass die betreffende Person Besuch in der häuslichen Umgebung erhält und der Gutachter sich ein Bild der aktuellen Situation macht.
Bei der Einstufung in einen der Pflegegrade, werden verschiedene Fragen berücksichtigt. Zum Beispiel:
- Wie ist die Fähigkeit sich selbständig zu waschen, zu kleiden oder die Toilette aufzusuchen?
- Ist eine Einschränkung bei der allgemeinen Mobilität vorhanden (Lähmungen, Gangunsicherheit durch Schwindel, Bandscheibenvorfälle etc.)?
- Ist die Person fähig sich zeitlich und örtlich zu orientieren?
- Kann der Haushalt noch selbständig versorgt werden?
- Ist Hilfe bei finanziellen Dingen nötig?
- Gibt es bei der Kommunikation Einschränkungen beim Hören, Sehen oder beim Verständnis eines Gesprächsinhalts?
- Können Medikamente selbständig eingenommen werden und ist Hilfe beim täglichen An- und Ablegen von Hilfsmitteln (Schienen, Brille, Korsett, Hörgerät) nötig ?
Neben der Einstufung von Personen, die noch in der häuslichen Umgebung leben, können Gutachter selbstverständlich auch Menschen begutachten, die bereits in einem Pflegeheim leben oder in einer anderen Einrichtung. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es um ein Gutachten wegen Verschlechterung des Allgemeinzustandes geht. Denn häufig bleibt das körperliche und psychische Befinden von Menschen auf Dauer nicht stabil. Die Einstufung wird nach einem festgelegten Punktesystem vorgenommen. Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad.
Einen Pflegegrad können jedoch nicht nur Senioren erhalten, sondern auch Kinder, die mit schweren Behinderungen geboren wurden oder jüngere Erwachsene, die wegen eines Unfalls oder einer chronischen Erkrankung, wie zum Beispiel Krebs oder MS, dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind.
Einwände gegen Begutachtungen
Aus verschiedenen Gründen kann es immer wieder mal vorkommen, dass Pflegebedürftige oder deren Angehörige und Pfleger mit der Beurteilung des MDK Gutachters nicht einverstanden sind. In diesen Fällen ist es möglich, gegen die Begutachtung und die darauf folgende Einstufung in einen Pflegegrad Einspruch zu erheben. Wird diesem statt gegeben, muss ein neuer Gutachtertermin vereinbart werden.
Sinn einer Einstufung
Der Hauptgrund für eine Begutachtung durch den MDK liegt darin, dass nur bei Personen mit einem Pflegegrad auch Leistungen durch die Kranken- und Pflegekassen genehmigt werden können. Wie hoch die Leistungen ausfallen, kommt ganz auf den Einzelfall und den Pflegegrad an. Je höher der Pflegegrad, desto höher der Betrag aus der Pflegekasse.
Darüber hinaus, ist auch die Verordnung vieler Hilfsmittel abhängig von einer Diagnose oder einem Pflegegrad. So können zum Beispiel:
- Toilettenstühle
- Dusch- und Badehilfen
- Pflegebetten
- Ernährungssysteme
- Rollstühle und Gehhilfen
und viele weitere andere Dinge auf Rezept vom Arzt über die Krankenkasse finanziert oder bezuschusst werden. Nebenbei können Pflegebedürftige mit Pflegegrad auch Zuschüsse erhalten, um die Wohnung oder das Haus barrierefrei einzurichten. Auf Antrag erhalten Sie dann von der Krankenkasse Zulagen für den Einbau eines Treppenlifts, für die Installation einer Rampe oder für die Verbreiterung von Türen.
Vorbereitung auf die Begutachtung
Es macht Sinn sich als Pflegebedürftiger oder als Angehöriger ein wenig auf den geplanten Gutachtertermin vorzubereiten. Denn viele Personen wissen nicht, dass es beim Gutachten hauptsächlich darum geht, was der Patient NICHT MEHR KANN. Manchmal entsteht jedoch ein falsches Bild, weil Pflegebedürftige oder deren Angehörige voller Stolz berichten, was noch alles möglich ist. Auch wenn diese Fähigkeiten nicht ausreichend oder tagesformabhängig nicht immer vorhanden sind.
Dies kann zu einer Art Falle werden und verhindern, dass die Begutachtung objektiv ausfällt. Die Folge kann dann sein, dass kein Pflegegrad oder ein zu geringer Pflegegrad festgestellt wird, welcher der eigentlichen Situation nicht wirklich gerecht wird.