- Standort wählen:
- Häusliche Krankenpflege
- Ambulante betreute Wohngemeinschaften
- Ambulante Intensivpflege
- Ambulante Kinderkrankenpflege
- Betreutes Wohnen
- Entlastungsleistungen
- Kinderintensivpflege
- Palliativpflege
- Pflege bei Demenz
- Pflegeberatung
- Tagespflege
- Urlaubs- und Verhinderungspflege
- « alle Standorte
Urlaubs- und Verhinderungspflege in Greifswald
Gönnen Sie sich eine Auszeit
Sie möchten eine Auszeit nehmen, Ihre Angehörigen in den besten Händen wissen und legen Wert auf kompetente fachgerechte Pflege in oder um Greifswald? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir erbringen die Ersatzpflege - oder auch Verhinderungspflege, wie sie vom Gesetzgeber genannt wird.
Sie haben gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege (SGB XI), wenn Sie Angehörige pflegen
Wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger, die oder der eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgt, durch Krankheit, Urlaub o. ä. verhindert sind, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für den notwendigen Ersatz durch einen Pflegedienst oder eine andere Person.
Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Verhinderungspflege ist, dass Sie als Pflegeperson mindestens seit sechs Monaten die pflegebedürftige Person zu Hause versorgen, in der Vorpflegezeit mindestens Pflegegrad 1 bestand und zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme mindestens der Pflegegrad 2 besteht.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für maximal vier Wochen pro Jahr, erstattet werden derzeit die Kosten für bis zu 1.612 €. In der Zeit der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zu 50 % weitergezahlt. Zusätzlich kann hälftig die Kurzzeitpflege mit 806 € in Urlaubs- und Verhinderungspflege umgewandelt werden.
Verhinderungspflege 2024: Das Entlastungsbudget
Ab 2024 können junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3.386 € zugreifen. Die Höchstdauer der Verhinderungspflege, der Kurzzeitpflege und das "halbe Pflegegeld" steigen damit von sechs auf acht Wochen. Am monatlichen Entlastungsbetrag ändert sich allerdings nichts.
Für die Allgemeinheit der Pflegebedürftigen tritt zum 01.01.2025 ein neues Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 € in Kraft.
Die ersatzweise Pflege kann von uns erbracht werden
Verhinderungspflege kann zudem auch stundenweise in Anspruch genommen werden, z. B. wenn die Pflegeperson kurzzeitig für Erledigungen verhindert ist.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns, wir vertreten die Pflegeperson gerne.
So erreichen Sie uns
Hauskrankenpflege Nordlicht
Hauptgeschäftsstelle
Spiegelsdorfer Wende
Haus 3
17491 Greifswald
Telefon: 03834 – 85 53 10
Telefax: 03834 – 85 53 120