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Urlaubs- und Verhinderungspflege Rostock
Angehörige - Belastungen durch häusliche Pflege
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Urlaubs- und Verhinderungspflege in Rostock
Die häusliche Pflege wird heute immer noch zum größten Teil durch pflegende Angehörige erbracht. Sie pflegen, betreuen und umsorgen den Pflegebedürftigen in seiner Wohnung. Diese alltägliche Arbeit, stellt eine erhebliche, zusätzliche Belastung im eigenen Leben des pflegenden Angehörigen dar. Hinsichtlich dieser physischen und psychischen Belastungen ist ein Ausgleich bzw. eine Auszeit notwendig. Ohne regelmäßige Auszeiten kann die Pflegebeziehung zwischen dem pflegenden Angehörigen und seinem Pflegebedürftigen sehr schnell in eine kritische Situation kommen. Diese Beziehung kann aufgrund der permanenten Überforderung und Belastung letztendlich zerbrechen.
Wie und Wann greift die Urlaubs- und Verhinderungspflege eigentlich?
Es gibt ungeplante und geplante Auszeiten. Zu den ungeplanten Auszeiten zählen beispielsweise gesundheitliche Ereignisse beim pflegenden Angehörigen, die akut auftreten können. Geplante Auszeiten für pflegende Angehörige sind kulturelle Veranstaltungen, Essen gehen, Kurzreisen, längere Urlaubsreisen oder größere Familienfeiern. Die Pflegeversicherung ist auch für derartige Situationen eingerichtet worden. Sie bietet den pflegenden Angehörigen den gesetzlichen Anspruch auf die Urlaubs- und Verhinderungspflege. Damit stellt die Pflegeversicherung finanzielle Mittel für die Leistungen der Urlaubs- und Verhinderungspflege zur Verfügung. Grundvoraussetzung für die Urlaubs- und Verhinderungspflege ist lediglich mindestens der Pflegegrad 2. Außerdem muss der Pflegebedürftige wenigstens 6 Monate lang die Anerkennung des Pflegegrades besitzen. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 gewährt die Pflegeversicherung für die Urlaubs- und Verhinderungspflege bis zu 42 Tage im Jahr. Dabei ist eine Stückelung und Aufteilung nach eigenem Ermessen im jeweiligen Kalenderjahr möglich. So können beispielsweise durchaus mehrere einzelne Urlaubswochen dem pflegenden Angehörigen zur Verfügung stehen. Die Pflegeversicherung stellt für diese häusliche Entlastung in der Pflege, Betreuung und Versorgung eine Summe von bis zu 1.612 EUR zur Verfügung. Der Pflegebedürftige erhält für die Zeit der Urlaubs- und Verhinderungspflege neben der erbrachten Leistungen durch die Urlaubs- und Verhinderungspflege Rostock auch 50% vom bisherigen, gezahlten Pflegegeld von seiner Pflegekasse.
Der wichtigste und zumeist auch schwerste Schritt für pflegende Angehörige ist, Hilfe von außen durch Urlaubs- und Verhinderungspflege zuzulassen. Hier sind im Vorfeld oft vertrauliche Gespräche notwendig, die viele Fragen der Angehörigen beantworten können. Die Urlaubs- und Verhinderungspflege Rostock steht für diese Leistungserbringung gern zur Verfügung. Nach dem Erstkontakt und dem gegenseitigen Kennenlernen erfolgt in Abstimmung mit dem pflegenden Angehörigen und dem Pflegebedürftigen die fachgerechte Planung der zeitlich begrenzten Entlastung des pflegenden Angehörigen. Mit der Urlaubs- und Verhinderungspflege wird die Pflege, Betreuung und Versorgung während der Abwesenheit des pflegenden Angehörigen garantiert weitergeführt. So wird einerseits die Familie entlastet, indem die Urlaubs- und Verhinderungspflege die ungeplanten und geplanten Auszeiten überbrückt.
Konkrete Hilfen
Der Anspruch und das Ziel der Urlaubs- und Verhinderungspflege Rostock ist es, den pflegenden Angehörigen in gleicher Art und Weise zu ersetzen, damit dem Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege eine Umstellung aufgrund der Abwesenheit des Angehörigen weitestgehend erspart bleibt. Daher finden exakte Absprachen mit den Angehörigen zu Art und Umfang der erbrachten Verrichtungen statt.
Entscheidend für den Pflegebedürftigen und seiner Familie ist, dass die Leistungen durch die Pflegekasse ohne Einschränkung übernommen werden. Hierfür ist lediglich bei der zuständigen Pflegekasse die Urlaubs- und Verhinderungspflege rechtzeitig zu beantragen.
Empfehlung
In den ersten 6 Monaten der Pflegebedürftigkeit muss nicht zwangsläufig der Pflegegrad 2 vorliegen. Entscheidend ist, dass der Pflegegrad 2 bei Antragstellung für die Urlaubs- und Verhinderungspflege vorliegt.
Auch eine Vertretung für die Betreuung durch einen Ehrenamtlichen während der Urlaubs- und Verhinderungspflege ist möglich. Voraussetzung ist, dass die professionelle Urlaubs- und Verhinderungspflege Rostock die professionelle Hilfe und Pflege übernimmt.
Besteht für den Pflegebedürftigen noch kein Anspruch auf Urlaubs- und Verhinderungspflege, weil die 6 Monate noch nicht erreicht sind, so kann eine Kurzzeitpflege zur Entlastung genutzt werden. Hiermit wäre dann allerdings ein stationärer Aufenthalt in einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung verbunden.