Kurzzeitpflege Stralsund

Kurzzeitpflege Stralsund

Vollstationäre und vorübergehende Betreuung

Der Begriff Kurzzeitpflege umfasst eine außergewöhnliche Situation, in die Pflegebedürftige nicht nur in besonderen Krisensituationen, sondern auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt geraten können. Diese temporär benötigte Versorgung erfüllt in Form einer Kurzzeitpflege alle Ansprüche, die eine vollstationäre Einrichtung gewährleisten kann.

Die folgenden Ursachen können eine Kurzzeitpflege in Stralsund oder anderswo erforderlichen machen:

  • Erkrankt eine pflegende Person, kann einer Kurzzeitpflege als vorübergehende Maßnahmen für den Betroffenen beantragt werden.
  • Pflegende Angehörige haben wie auch professionelle Pflegekräfte einen Anspruch auf Urlaub.
  • Zwingen besondere Lebensumstände dazu, das häusliche Umfeld an die individuellen Anforderungen anzupassen, ergibt sich auch hierfür ein Anspruch auf eine Kurzzeitpflege. Wird ein barrierefreier Umbau erforderlich, muss die Pflege unter bestimmten Umständen vorübergehend außerhalb des eigenen Wohnumfeldes stattfinden.
  • Eine Kurzzeitpflege wird auch dann erforderlich, wenn eine veränderte Pflegesituation mit einer Umgewöhnungsphase verbunden ist.

Wer kommt für die Kosten einer Kurzzeitpflege auf?

Für die jeweilige Pflegekasse gelten bei der Kostenübernahme für eine Kurzzeitpflege die gleichen Bedingungen wie für eine Pflege, die vollstationär durchgeführt wird. Nutzen Patienten nicht den vollen Leistungsbetrag für eine Öffnet internen Link im aktuellen FensterUrlaubs- ud Verhinderungspflege, kann dieser problemlos auch für eine Leistungserbringung innerhalb der Kurzzeitpflege verwendet werden.

Konkret bedeutet dies, dass Seniorinnen und Senioren mit einem Pflegegrad 2 bis 5 in der Regel einen Anspruch auf maximal 8 Wochen Verhinderungspflege haben. Dieser beinhaltet seit Anfang 2015 eine Zuzahlung in Höhe von maximal 1.612 Euro jährlich. Dieser vom Gesetzgeber verbriefte Anspruch bezieht sich auch für den Leistungsanspruch einer Kurzzeitpflege.

Jedoch gilt auch, dass die Pflegekassen lediglich den Pflegeanteil übernehmen, wobei die Restkosten innerhalb der Kurzzeitpflege in Form eines Eigenanteils von den Pflegebedürftigen getragen werden müssen.

Kurzzeitpflege Stralsund – wer kommt für die Beiträge auf?

Menschen mit einem Pflegegrad 1 haben die Möglichkeit, Entlastungsleistungen von 125 Euro monatlich für eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus lassen sich auch alle Beträge der Verhinderungspflege dafür einsetzen, sofern diese noch nicht im laufenden Kalenderjahr genutzt wurden. Auf diese Weise lässt sich der Kurzzeitpflege-Leistungsbetrag auf einen Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 3.224 Euro erhöhen, wobei der Erhöhungsbetrag auf die Verhinderungspflege angerechnet wird.

Was muss bei der Kurzzeitpflege beachtet werden?

Wer im Rahmen der Kurzzeitpflege von Leistungen für Pflege-Notfälle profitieren möchte, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Erst, wenn dort Gelder bewilligt werden, darf der Pflegebedürftige Leistungen in Anspruch nehmen. Zu beachten ist, dass die Kurzzeitpflege Menschen ab einem Pflegegrad 2 bis maximal 2 Monate eine umfassende Betreuung in einer entsprechenden Einrichtung ermöglicht.

Fazit

Die Kurzzeitpflege eignet sich in erster Linie für Menschen, die temporär auf Pflege angewiesen sind. Wer nicht zwingend eine stationäre Pflege in Anspruch nehmen muss, sollte auf Alternativen wie eine 24-Stunden-Betreuung oder einen Öffnet internen Link im aktuellen Fensteranmulanten Pflegedienst zurückgreifen.