Ich fühle mich einsam und suche Kontakt, wohin kann ich mich wenden?
Die Corona-Pandemie macht vielen Menschen klar, wie wichtig und essentiell soziale Kontakte sind. Andere Menschen sehen, umarmen, mit ihnen reden und sich austauschen zu können sind elementare Grundbedürfnisse des Menschen. In einer zunehmend globalisierten und digitalisierten Welt spüren wir, dass soziale Isolation und Einsamkeit ein Resultat verstärkt individualisierter und struktureller Ausprägungen unserer Gesellschaft sind.
Nachfolgend wollen wir uns anschauen wie Einsamkeit bzw. soziale Isolation entsteht und welche Möglichkeiten und Anlaufstellen existieren.
Einsamkeit und soziale Isolation
Einsamkeit ist ein subjektives Gefühl, das durch gesellschaftliche Einflüsse ausgelöst wird. Es ist in der Regel kein freiwillig gewählter körperlicher Zustand. Soziale Isolation beschreibt den objektiven Zustand, wenige bis keine sozialen Kontakte in seinem unmittelbaren Umfeld (u.a. Familie, Gesellschaft) zu haben.
Äußere Auslöser:
- Todesfall von Angehörigen
- Mobbing
- familiäre Konflikte
- sozialer Status
- finanzielle Schwierigkeiten
Innere Auslöser:
- negative soziale Erfahrungen
- Suchterkrankungen
- destruktives Selbstbild und Selbstwertgefühl
- defizitäre Kommunikation
- psychische Erkrankungen
Erste Maßnahmen
Einsamkeit und soziale Isolation müssen kein Schicksal sein. Die aktive Suche nach sozialer Interaktion verspricht oft vielversprechende Ergebnisse, wenn man mal angefangen hat und seine Augen für andere Menschen offen hält.
Im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines Hobbys kann ein interessanter Tagesablauf generiert werden. Dabei können Freundschaften und Bekanntschaften entstehen, die den Alltag bereichern. Seniorentreffs oder kulturelle Veranstaltungen bieten ebenfalls eine Gelegenheit, Gleichgesinnte zu treffen.
Ambulante und professionelle Hilfe
Ambulante Maßnahmen können eine sinnvolle Alternative sein, um die Einsamkeit oder soziale Isolation einzudämmen. So kann durch betreutes Wohnen bzw. die ambulante Pflege externe Hilfe in Anspruch genommen werden, die sich in regelmäßigen Abständen um das eigene Wohlergehen kümmert und gleichzeitig Abgeschiedenheit verhindert.
Im Falle einer anhaltenden sozialen Isolation, die oft mit einer psychischen Erkrankung einher geht, empfiehlt sich eine therapeutische Behandlung. Spezialisiert auf solche Erkrankungen sind Psychotherapeuten und Verhaltenstherapeuten. Besteht das Gefühl, sich an niemanden wenden zu können und keinerlei Kontakt zur Außenwelt zu haben, kann die Telefonseelsorge (0800 1110111, 0800 1110222) eine erleichternde Lösung darstellen.
Zur Entlastung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen ist der § 45 b SGB XI zu nennen. Im Vordergrund steht, dass Personen mit Pflegebedarf so lange wie möglich ein eigenständiges Leben führen können.
Seit dem 01.01.2017 besteht nach dem Pflegestärkungsgesetz II für Versicherte in der Sozialen Pflegeversicherung ein Anspruch, wenn Sie im Sinne der §§ 14 und 15 SGB XI pflegebedürftig sind. Somit muss ein Anspruch für Pflegegrad 1-5 bestätigt sein.
Unterteilt werden die Entlastungsleistungen generell in folgende Bereiche:
- Kinderintensivpflege
- Paliativpflege
- Pflege bei Demenz
- Pflegeberatung
- Tagespflege
- Urlaubs- und Verhinderungspflege
Zum Leistungsinhalt gehören:
- Leistungen bzgl. der körperbezogenen Pflegemaßnahmen (gilt nur für PG 1)
- Hilfe bei der Haushaltsführung
- Betreuungs- und Begleitdienste
Gewählt werden können folgende Pflegeleistungen:
Im Rahmen der Betreuung geht es um Gespräche führen, das gemeinsame Singen und/oder basteln sowie das Vorlesen. Auch das Gedächtnistraining und Gymnastik, um die Mobilität zu fördern sowie die Begleitung zu Freunden und Bekannten gehören dazu.
Zur Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur gehören zum Beispiel das gemeinsame Kochen, die Haushaltsführung sowie Spiele und Handarbeiten.
Im Zusammenhang mit Unterstützung und Entlastung geht es um:
- die Hilfe bei amtlichen/bürokratischen Vorgängen (Formulare ausfüllen uvm.)
- Unterstützung bei Krankenhausaufenthalten (Wäscheservice, Einweisung und Entlassung)
- die Organisation von weiteren Unterstützungsleistungen (Hausnotruf, Essen auf Rädern, terminieren von therapeutischen Leistungen)
- die regelmäßige Kontaktpflege
- die Entlastung der pflegenden Angehörigen
Im Haushalt der zu pflegenden Person geht es um:
- die Grundreinigung inklusive der Fenster und Böden
- die Pflanzen- und Haustierversorgung
- kleine Hausmeistertätigkeiten wie die Müllentsorgung oder den Glühbirnenwechsel
- die Gartenpflege mit z. B. Rasenmähen
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro wird den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege hinzugerechnet. Es erfolgt also keine Verrechnung. Nicht verbrauchte monatliche Leistungsbeträge können in den Folgemonaten genutzt werden.
Die Gewährung des Entlastungsbetrages erfolgt in der Regel im Rahmen der Kostenerstattung. Das heißt, dass die betreffende Pflegeperson in Vorkasse geht und die Rechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung einreicht. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Abtretungserklärung. Dann kann der Pflegedienst direkt mit der Kasse der Pflegeperson abrechnen, sodass diese nicht in Vorleistung gehen muss.
Wichtig ist auch zu wissen, dass bei entsprechendem Bedarfsnachweis Anspruch auf eine häusliche Betreuung besteht, weil in Deutschland „ambulant vor stationär“ im Sozialgesetzbuch XI § 13 festgelegt ist. Außerdem kann von 40 % des ambulanten Sachleistungsbetrages für zusätzliche Entlastungsleistungen eine Umwandlung erfolgen. Dafür ist bei der Pflegekasse ein entsprechender Antrag zu stellen.
Folgende Beträge können umgewandelt werden:
- bei Pflegegrad 2 sind es 275,60 Euro
- bei Pflegegrad 3 bereits 519,20 Euro
- bei Pflegegrad 4 schon 644,80 Euro
- bei Pflegegrad 5 sind es 798,00 Euro
Ambulante Pflege und Pflegeberatung
In der ambulanten Pflege sorgen wir dafür, dass Ihnen die best mögliche Lebensqualität zuteilwird. Dazu gehören neben der häuslichen Pflege und der medizinischen Betreuung inklusive der ärztlichen Kontaktpflege auch die Durchführung von Erledigungen und eine gesunde Ernährung zur richtigen Zeit. Auch hier stehen für uns Zuverlässigkeit, ein liebevoller Umgang und Pünktlichkeit im Vordergrund.
Weil viele pflegebedürftige Menschen, aber auch die Angehörigen mit den administrativen Abläufen und der Antragstellung überfordert sind, bieten wir eine Pflegeberatung, damit Sie sich nicht alleine durchkämpfen müssen.
Zu diesem kostenlosen Leistungsbereich für eine umfassende Beratung gehört die Klärung folgender Fragen:
- Welche Leistungen können bei den Kranken- und Pflegekassen beantragt werden?
- Welche Leistungen können beim Sozialamt erbracht werden
- Wie wird der Pflegegrad neu beantragt oder angepasst?
- Welche Hilfsmittel sind möglich?
- Wie werden Umbaumaßnahmen zur Wohnraumverbesserung beantragt?
- Wie können pflegende Angehörige entlastet werden?
- Was sind Pflegeberatungsbesuche nach § 37,3 SGB XI?
- Wie erfolgt die Schulung für pflegende Angehörige?
- Wie wird der Hausnotruf beantragt?
Im Rahmen der Urlaubs- und Verhinderungspflege geht es darum, dass auch pflegende Angehörigen oder Freunde Anspruch auf eine tageweise Auszeit und auf Urlaub haben. Diese Zeiten können durch einen ambulanten Pflegedienst abgedeckt werden, damit die Betreuung weiterhin gewährleistet ist.