Einstufung Pflegeversicherung Stralsund

Einstufung Pflegeversicherung in Stralsund

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt stetig an, denn immer mehr Menschen erreichen, wegen des medizinischen Fortschritts, ein höheres Lebensalter. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch auch das Risiko pflegebedürftig zu werden und nicht immer ist diese Situation einfach zu managen.

Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Mit der Gesundheitsreform in den 90er Jahren wurde auch die Pflegeversicherung eingeführt. Sie dient dazu, Pflegebedürftige finanziell zu unterstützen, wenn Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Finanziert wird die Pflegeversicherung aus den Sozialbeiträgen der Arbeitnehmer.

Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und in welchem Umfang, wird vom MDK, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen beurteilt. Im Rahmen einer Begutachtung wird festgestellt, ob die betreffende Person Hilfe benötigt und wenn ja, in welchem Umfang diese geleistet werden muss. Die Begutachtung kann in häuslicher Umgebung aber auch bei Bewohnern, die bereits in Heimen leben, durchgeführt werden.

Anhand eines Punktesystems bewertet der Gutachter des MDK die körperliche und geistige Verfassung des Antragstellers. In diesem Zusammenhang werden folgende Fähigkeiten begutachtet:

  • Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit Gesprächen zu folgen
  • die Fähigkeit finanzielle Angelegenheiten zu regeln
  • die Fähigkeit allein aufzustehen, zu gehen oder sich mit Hilfsmitteln (Rollstuhl, Stock, Rollator) fortzubewegen
  • die Fähigkeit allein die Toilette aufzusuchen, sich zu baden, zu duschen, Haare und Zähne zu pflegen
  • die Fähigkeit allein den Haushalt zu führen
  • die Fähigkeit selbständige Medikamente einzunehmen oder Hilfsmittel anzulegen (Hörgerät, Brille, Korsett)
  • die Fähigkeit selbst zu essen und zu trinken
  • die Fähigkeit sich selbständig an- und auszukleiden
  • die Fähigkeit Einkäufe zu tätigen und Mahlzeiten zu kochen

All diese Punkte fließen in die Beurteilung des MDK Gutachters mit ein. Für alle erwähnten Faktoren gibt es Punkte. Grundsätzlich gilt: je höher die Punktzahl, desto höher der Hilfebedarf und je höher der Hilfebedarf, desto höher der Pflegegrad.

Wer kann als pflegebedürftig eingestuft werden?

Den Antrag auf Pflegegrad und Pflegeleistungen, kann grundsätzlich jeder stellen, wenn die dafür nötigen Voraussetzungen vorliegen. In den meisten Fällen handelt es sich bei pflegebedürftigen Personen um Senioren. Es gibt jedoch auch jüngere Menschen, die wegen einer schweren chronischen Erkrankung wie beispielsweise Multiple Sklerose oder Krebs oder wegen einer Querschnittslähmung nach einem Unfall, auf dauerhafte Pflege angewiesen sind. Herangezogen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden selbstverständlich auch die ärztlichen Diagnosen.

Pflegebedürftigkeit tritt auch im Falle einer Demenz ein, denn der oder die Betroffene ist geistig nicht mehr in der Lage logisch zu denken und zu handeln und den Alltag selbst zu meistern. Entsprechend ist eine fachgerechte Pflege bei Demenz erforderlich.

Pflege erhalten und organisieren

Personen, die gepflegt werden müssen, haben verschiedene Möglichkeiten, um Hilfe zu erhalten.

  • Die Betreuung durch Kinder, Enkel und andere Angehörige
  • Die Betreuung und Pflege in einem Pflegeheim
  • Ein betreutes Wohnen für Personen mit geringem Pflegebedarf
  • Kurzzeitpflege, wenn Angehörige im Urlaub sind
  • Tagespflege
  • Die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

Häufig lassen sich die verschiedenen Modelle auch einfach miteinander kombinieren. So können Personen, die von Angehörigen betreut werden, auch eine zusätzliche Unterstützung durch einen mobilen Pflegedienst erhalten.

Ober berufstätige Angehörige können eine Tagespflegeeinrichtung zur Betreuung der pflegebedürftigen Person mit einbeziehen.

Pflegehilfen in Stralsund erhalten

Entscheidend für die Pflege daheim und in pflegerischen Einrichtungen, ist nicht nur die Betreuung durch Angehörige oder Pflegepersonal, sondern auch Pflegehilfsmittel und spezielle Einrichtungen stellen eine sinnvolle Ergänzung dar und erleichtern den Alltag. Dazu gehören unter anderem auch:

  • Rollstühle und Rollatoren
  • Duschstühle und Badelifter
  • Haarwaschbecken für Bettlägerige
  • Pflegebetten und verstellbare Nachttische
  • Katheter
  • Ess- und Trinkhilfen
  • Lifter
  • Haltegriffe an Wanne, WC und Dusche
  • ebenerdige Duschen
  • Rampen
  • Ernährungssysteme
  • Lagerungskissen
  • Toilettenerhöhungen

Einige dieser bereits genannten Hilfsmittel können auf Rezept vom Haus- oder Facharzt verordnet werden und auf Antrag von der Krankenkasse finanziert oder bezuschusst werden.

Pflegegrade

Die insgesamt 5 Pflegegrade haben die zuvor 3 Pflegestufen abgelöst. Die Leistungen, die Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten können, variieren je nach Höhe des Pflegegrads.

  • Die ehemalige Pflegestufe 0 wurde durch den Pflegegrad 1 abgelöst. Hier bestehen kaum Einschränkungen.
  • Pflegegrad 2 – eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit liegt vor (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3 – eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit liegt vor (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit im Alltag liegen vor (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltagsleben mit speziellen Bedürfnissen bei der pflegerischen Versorgung (ab 90 Punkten)

Ist ein Pflegegrad festgestellt worden, hat der oder die Pflegebedürftige, nicht nur Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegeleistungen der Krankenkasse, sondern auch die Angehörigen können sich kostenlos bei einem Pflegekurs für häusliche Pflege fortbilden.

Wichtig:

Pflegebedürftige und Angehörige sollten bei einer Begutachtung durch den MDK Stralsund die Situation real schildern und darstellen und sich nicht darum bemühen, durch Anstrengungen Defizite zu verschleiern. Denn dies kann die Einstufung in den richtigen Pflegegrad erschweren und langfristig Nachteile mit sich bringen.

Sollte die Einstufung nicht korrekt abgelaufen sein oder haben Angehörige und Pflegebedürftige das Gefühl, dass eine Fehleinschätzung seitens des MDK Gutachters vorliegt, gibt es die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen die Einstufung des MDK zu formulieren und einzuleiten. Wird dem Einspruch statt gegeben, kann ein neuer Termin zur Begutachtung anberaumt werden.