Alltagshilfen für Demenzkranke in Stralsund

Alltagshilfen für Demenzkranke in Stralsund

Alltagshilfen für Demenzkranke in ihrer Umgebung

Die Diagnose Demenz ist sowohl für die Betroffenen als auch für die Angehörigen erst einmal eine große Umwälzung, die nicht zuletzt in alle Lebensbereiche eingreift und den Kranken vor große Herausforderungen stellt. Familie, Freunde und Bekannte müssen sich der Diagnose stellen und im Zweifel geeignete Aufgabenzuteilungen benennen. Auch wenn man in die Aufgabe der Betreuung hineinwächst, bleiben doch Zweifel, ob und wie lange man den wachsenden Anforderungen gerecht werden kann.

Schon früh also stellt sich die Frage, wie ein ambulanter Pflegedienst aus Stralsund oder Umgebung in die Überlegungen zur Betreuung der zu pflegenden Person mit eingebunden werden kann. Hier ist es wichtig, geeignete Angebote zu sichten, die die Angehörigen fortan entlasten. So können sie sich Freiräume schaffen, um stets wieder Kraft zu tanken für die Pflege des Erkrankten.

Die gewohnte Umgebung kann der Schlüssel sein, denn zunehmend leiden Menschen mit Demenz unter Orientierungslosigkeit. Das Kurzzeitgedächtnis und mit fortschreitender Krankheit auch das Langzeitgedächtnis lassen nach. Verlustängste und Einschränkungen prägen nun den Alltag des Demenzkranken. Die eigenen vier Wände und vertraute Personen sind nun die ständigen Bezugspunkte. Feste Zeiten und die ambulante Pflege können Entlastung bringen. Zudem gewöhnt sich der erkrankte Mensch so frühzeitig an die Hilfe bei Alltagsaufgaben durch die Helfer des ambulanten Dienstes.

Was können die Pflegekräfte tun

Im Rahmen der Pflege bei Demenz kümmern sich die Pflegekräfte um das Waschen und Anziehen des Kranken, helfen beim Essen und bei der Förderung der Bewegungsfähigkeit. Auch die Bereiche Lagerung, Medikamentengabe oder den Verbandswechsel sowie Injektionen werden von ihnen unter ärztlicher Anordnung vorgenommen. Darüber hinaus helfen die Pfleger und Pflegerinnen bei der Gestaltung des für den Patienten immer schwerer werdenden Alltags und auch bei der so wichtigen Kontaktpflege mit anderen Menschen. Viele der Betroffenen ziehen sich zurück, weil sie sich schämen. Sie werden vergesslich und können Gesprächen nicht mehr folgen. Andere werden aggressiv, weil ihnen neue Situationen Angst machen oder sie Personen, die sie unmittelbar pflegen, nicht erkennen. Bei Fragestellungen jeglicher Art können die Mitarbeiter der Pflegedienste umfassende Auskunft geben, etwa auch zum Bezug von Essenslieferungen oder Fahrdiensten.

Vieles wird für die kranken Menschen immer schwieriger. Hilft die bekannte Orientierung in den eigenen Wänden erst einmal, so fallen doch neue Hürden an. Viele wollen noch selbst kochen. Geht dies nicht mehr, helfen auch hier die Betreuenden des Pflegedienstes, gehen einkaufen oder reinigen die Wohnung.

Was kann man selbst tun

Auch die Angehörigen können einiges tun, den Betroffenen den Alltag zu erleichtern. Die Beibehaltung der Ordnung in der Wohnung und auch die Kennzeichnung von Räumen etwa mit Bildern wie einer Kochmütze an der Küchentür und eine ausreichende Beleuchtung sorgen für eine gute Orientierung. Sicherheit bieten Absperrventile für Küchenherde, Haltegriffe im Badezimmer sowie rutschfeste Matten und Duschsitze. Handläufe an der Treppe erleichtern das Treppensteigen. Entfernt werden sollten rutschige Teppiche und andere Stolperstellen. Da die Betroffenen mit immer mehr Einschränkungen zu kämpfen haben und es schwieriger wird, sich zurechtzufinden, sollte die Umgebung an die Erlebniswelt und die Bedürfnisse der erkrankten Menschen angepasst werden.

Auch für Angehörige gibt es Unterstützung. So werden spezielle Kurse angeboten für die Pflege und Betreuung Demenzkranker. Selbsthilfegruppen können helfen, Missverständnisse auszuräumen und der pflegenden Person Halt geben, damit sich die Gesamtsituation von Pflegenden und Gepflegten verbessert. Bei Fragen zur Organisation steht der ambulante Pflegedienst zur Verfügung.

Freie Wahl bei den Leistungen der Ambulanten Pflegedienste

Mit der Einstufung in einen der fünf Pflegegrade wird die Pflegebedürftigkeit ermittelt. Klar ist, niemand schafft es, die erkrankte Person vierundzwanzig Stunden zu betreuen. Ab dem Pflegegrad 2 gibt es deshalb Gestaltungsmöglichkeiten für die Wahl des Leistungsangebots. Ambulante Sachleistungen werden hierbei von den Pflegediensten oder durch eine Einzelpflegekraft erbracht, wie Körperpflege und die Ernährung. Daneben gibt es noch ambulante Betreuungsdienste, die bei der Haushaltsführung tätig werden und mit den demenzkranken Menschen spazieren gehen oder sie anderweitig beschäftigen. Die Höhe des Pflegegeldes für etwaige Aufwendungen richtet sich nach dem Pflegegrad.

Fazit:

  • Leistungen werden bis zur Obergrenze des jeweiligen Pflegegrades durch die Pflegeversicherung erbracht, jedoch erst ab dem Pflegegrad 2 sind sie frei in der Gestaltung des Leistungsangebots.
  • Ambulante Sachleistungen werden übernommen sowie pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen im Haushalt.
  • Zusätzlich gibt es für alle Pflegegrade den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für die körperbezogene Versorgung wie das Waschen).

Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag

Die Krankheit Demenz bringt für Betroffene eine Reihe von Einschränkungen in ihrer Lebensführung mit sich. Für mehr Selbstständigkeit sorgen sogenannte Pflegehilfsmittel. In vielen Fällen werden Gehhilfen oder Prothesen notwendig, die die Eigenständigkeit des Betroffenen erhöhen, aber auch Rollstühle. Durch einen Arzt verschrieben, werden die Kosten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Im Rahmen der Begutachtung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kann die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln jedoch auch über die Pflegeversicherung erfolgen. Leistungen wie Bade, Inkontinenz oder Toilettenhilfen, aber auch Notrufsysteme sowie spezielle Pflegebetten und Lagerungshilfen, können den Betroffenen so schneller erreichen oder sogar leihweise von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.

Fazit:

  • Sofern nicht vom Arzt verordnet werden Kosten für Pflegehilfsmittel von der Pflegeversicherung übernommen.
  • Die Prüfung erfolgt über den MDK oder über eine Gutachterin oder einen Gutachter der Pflegekasse.
  • Bei technischen Hilfsmitteln muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil von zehn Prozent aufbringen, jedoch maximal 25 Euro.
  • Für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Betteinlagen werden bis zu 40 Euro pro Monat übernommen.

Auch für die Beschäftigung der Erkrankten kann man einiges tun. Tablets für Senioren, spzielle Puzzle für Demenzkranke oder Malvorlagen sorgen für Abwechslung im Alltag.