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Tagespflege Neubrandenburg
Was ist Tagespflege?
Die Tagespflege in Neubrandenburg ist ein Betreuungsangebot an hilfsbedürftige Senioren, wenn die Pflege von Angehörigen nicht mehr in ausreichendem Maß sichergestellt werden kann. Die Tagespflege kommt aber auch als Stärkung oder Ergänzung für Personen in Betracht, die aufgrund fehlender sozialer Kontakte ihre kognitiven Fähigkeiten verlieren.
Ein ambulanter Pflegedienst leistet Entlastung für Berufstätige, die sich um ihren pflegebedürftigen Vater oder ihre an Demenz erkrankte Mutter nicht selber - rund um die Uhr - kümmern können.
Ein Vorteil der Tagespflege liegt darin, dass die betroffenen Senioren ihr häusliches Umfeld nicht dauerhaft verlassen brauchen. Tagsüber werden sie in einer Tagepflegeinrichtung versorgt. Am Abend werden sie wieder nach Hause gebracht. So bildet die Tagespflege eine perfekte Kombination aus ambulanter und stationärer Pflege.
Wer kann Tagespflege beanspruchen?
Das Angebot der Tagespflege Neubrandenburg können Menschen in Anspruch nehmen, die zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Person befindet sich in einem höheren Alter und ist einen großen Teil des Tages auf sich allein gestellt.
- Die Person ist aus körperlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage, den Haushalt zu besorgen und den Alltag zu bewältigen.
- Die Flüssigkeitsaufnahme und die Mahlzeiten können nicht mehr in verlässlicher Weise von der Person organisiert werden.
- Die Person leidet an einer kognitiven Beeinträchtigung (z.B. eine Demenzerkrankung).
- Da die Patienten jeden Tag zu der Tagespflegeeinrichtung gebracht werden, darf sie nicht bettlägerig sein. Kein Hemmnis für die Tagespflege ist es, wenn die zu betreuende Person im Rollstuhl sitzt.
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, die für die Tagespflege entstehen. Voraussetzung hierfür ist ein Pflegegrad. Je nach Einstufung können pflegebedürftige Personen mit folgenden monatlichen Beteiligungen rechnen (Stand: 2019):
- Pflegegrad 2: 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Wie wird ein Pflegegrad beantragt?
Für die Einstufung in einen Pflegegrad muss ein Antrag bei der Pflegekasse der Krankenversicherung gestellt werden. Dieser Antrag kann schriftlich, telefonisch oder per Email gestellt werden.
Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung, bei welcher die Details der Pflegebedürftigkeit geprüft werden. Anhand gesetzlicher Vorgaben wird von dem Gutachter in Augenschein genommen, inwieweit die zu pflegende Person noch selber dazu in der Lage ist, ihren Alltag allein zu bewältigen. Je höher die Unselbständigkeit der zu pflegenden Person ist, desto höher ist auch der Pflegegrad. Dabei hat ein Gutachter besonders die folgenden Punkte im Blick:
- Wie mobil ist die zu pflegende Person in ihrem Umfeld?
- Inwieweit sind kognitive und kommunikative Fähigkeiten vorhanden?
- Inwieweit ist die tägliche Selbstversorgung der Person noch möglich?
- Weisen die Verhaltensweisen der begutachteten Person auf psychische Probleme hin?
- Welchen Belastungen ist die Person durch Krankheiten oder ärztlichen Behandlungen ausgesetzt?
- Inwieweit verfügt die betroffene Person über soziale Kontakte? Wie gestaltet sie ihren Alltag?
Welche Leistungen bietet die Tagespflege?
Das Angebot der Tagespflege Neubrandenburg umfasst z.B. die folgenden Leistungen. Abhängig von der jeweiligen Pflegeeinrichtung können diese variieren. Folgende Leistungen kommen in Betracht:
- stundenweise oder tageweise Pflege in kleineren oder größeren Gruppen
- Betreuung während der Mahlzeiten (Frühstück und Mittag). Abhängig von den Öffnungszeiten der Pflegeeinrichtung werden die Senioren auch während des Abendessens versorgt.
- alle Elemente der Grundpflege, wie Hilfe beim An- und Ausziehen, Essen und der Toilettengang.
- Beschäftigungs- und Freizeitprogramme, wie z.B. Gymnastik, Gedächtnistraining, Spaziergänge, Kochen und Spiele.
- Fahrdienste, bei denen die pflegebedürftigen Gäste in einem rollstuhlgeeigneten Fahrzeug morgens zur Pflegeeinrichtung und abends zurückgebracht werden.
Je nachdem, welche Interessen die pflegebedürftige Person hat, bietet eine Tagespflege Gemeinschaftsräume, um sich mit anderen Menschen zu unterhalten. Es werden aber auch Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Was kostet die Tagespflege?
Die Kosten für eine Tagespflege unterscheiden sich nach der Einrichtung, der Region und den angebotenen Leistungen. Für die Unterbringung und die Verpflegung werden eine Stunden- oder eine Tagespauschale erhoben. Eine Pauschale ist auch für den Fahrdienst zu zahlen, der die Senioren von zu Hause abholt und am Abend wieder zurückbringt. Einige Tagespflegeeinrichtungen legen für die Berechnung die tatsächlich zurückgelegten Kilometer zugrunde. Für die Räumlichkeiten, die den Pflegenden zur Verfügung gestellt werden, müssen sich die pflegebedürftigen Personen oder ihre Angehörigen in der Regel an den anteiligen Investitionskosten beteiligen.