- Standort wählen:
- Altenheim Greifswald
- Altenheim Stralsund
- Alzheimer Greifswald
- Alzheimer Neubrandenburg
- Alzheimer Stralsund
- Alzheimer Pflege zu Hause
- Alzheimer Pflege zu Hause in Greifswald
- Alzheimer Pflege zu Hause in Neubrandenburg
- Alzheimer Pflege zu Hause in Stralsund
- Alzheimer Gene Greifswald
- Alzheimer Gene Neubrandenburg
- Alzheimer Gene Stralsund
- Ambulante betreute Wohngemeinschaften Greifswald
- Ambulante betreute Wohngemeinschaften Neubrandenburg
- Ambulante betreute Wohngemeinschaften Stralsund
- Ambulante Kinderkrankenpflege Greifswald
- Ambulante Kinderkrankenpflege Neubrandenburg
- Ambulante Kinderkrankenpflege Rostock
- Ambulante Kinderkrankenpflege Stralsund
- Ambulante Intensivpflege Greifswald
- Ambulante Intensivpflege Neubrandenburg
- Ambulante Intensivpflege Rostock
- Ambulante Intensivpflege Stralsund
- Ambulante Pflege Greifswald
- Ambulante Pflege Neubrandenburg
- Ambulante Pflege Rostock
- Ambulante Pflege Stralsund
- Ambulanter Pflegedienst Greifswald
- Ambulanter Pflegedienst Neubrandenburg
- Ambulanter Pflegedienst Rostock
- Ambulanter Pflegedienst Stralsund
- Ambulanter Pflegedienst Kinder Greifswald
- Ambulanter Pflegedienst Kinder Neubrandenburg
- Ambulanter Pflegedienst Kinder Rostock
- Ambulanter Pflegedienst Kinder Stralsund
- Aktivierung für Demenzkranke in Greifswald
- Aktivierung für Demenzkranke in Neubrandenburg
- Aktivierung für Demenzkranke in Stralsund
- Aktivierung für Schlaganfall Patienten
- Alltagshilfen für Demenzkranke in Greifswald
- Alltagshilfen für Demenzkranke in Neubrandenburg
- Alltagshilfen für Demenzkranke in Stralsund
- Behandlungspflege Greifswald
- Behandlungspflege Neubrandenburg
- Behandlungspflege Rostock
- Behandlungspflege Stralsund
- Betreutes Wohnen Greifswald
- Betreutes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern
- Betreutes Wohnen Stralsund
- Betreutes Wohnen Pflegegrad 1
- Betreutes Wohnen Pflegegrad 2
- Betreutes Wohnen Pflegegrad 3
- Betreutes Wohnen Pflegegrad 4
- Betreutes Wohnen Pflegegrad 5
- Betreutes Wohnen Pflegestufe 3
- Corona Pflege Greifswald
- Corona Pflegedienst Greifswald
- Demenzpflege Greifswald
- Demenzpflege Neubrandenburg
- Demenzpflege Rostock
- Demenzpflege Stralsund
- Einstufung Pflegeversicherung Greifswald
- Einstufung Pflegeversicherung Neubrandenburg
- Einstufung Pflegeversicherung Stralsund
- Entlastungsleistungen Greifswald
- Entlastungsleistungen Neubrandenburg
- Entlastungsleistungen Rostock
- Entlastungsleistungen Stralsund
- Ersatzpflege Greifswald
- Ersatzpflege Neubrandenburg
- Ersatzpflege Rostock
- Ersatzpflege Stralsund
- Grundpflege Greifswald
- Grundpflege Neubrandenburg
- Grundpflege Rostock
- Grundpflege Stralsund
- Haushaltshilfe Pflegegrad 1
- Haushaltshilfe Pflegegrad 2
- Kinderintensivpflege Greifswald
- Kinderintensivpflege Neubrandenburg
- Kinderintensivpflege Rostock
- Kinderintensivpflege Stralsund
- Kinderintensivpflegedienst Greifswald
- Kinderintensivpflegedienst Neubrandenburg
- Kinderintensivpflegedienst Rostock
- Kinderintensivpflegedienst Stralsund
- Kurzzeitpflege Greifswald
- Kurzzeitpflege Neubrandenburg
- Kurzzeitpflege Rostock
- Kurzzeitpflege in Rostock
- Kurzzeitpflege Stralsund
- Neubrandenburg Yoga
- Pädiatrische Intensivpflege
- Palliativpflege Greifswald
- Palliativpflege Neubrandenburg
- Palliativpflege Rostock
- Palliativpflege Stralsund
- Parkinsonpflege Greifswald
- Parkinsonpflege Neubrandenburg
- Parkinsonpflege Rostock
- Parkinsonpflege Stralsund
- Pflegeberatung Greifswald
- Pflegeberatung Neubrandenburg
- Pflegeberatung Rostock
- Pflegeberatung Stralsund
- Pflegeheim Greifswald
- Pflege bei Demenz in Greifswald
- Pflege bei Demenz in Neubrandenburg
- Pflege bei Demenz in Rostock
- Pflege bei Demenz in Stralsund
- Pflegedienst bei Demenz Greifswald
- Pflegedienst Greifswald
- Pflegedienst Neubrandenburg
- Pflegedienst Rostock
- Pflegedienst Stralsund
- Schlaganfall Pflege zu Hause
- Pflege nach Schlaganfall Greifswald
- Pflege nach Schlaganfall Neubrandenburg
- Pflege nach Schlaganfall Rostock
- Pflege nach Schlaganfall Stralsund
- Pflegedienst nach Schlaganfall Greifswald
- Pflegedienst nach Schlaganfall Neubrandenburg
- Pflegedienst nach Schlaganfall Rostock
- Pflegedienst nach Schlaganfall Stralsund
- Tagespflege Greifswald
- Tagespflege Neubrandenburg
- Tagespflege Rostock
- Tagespflege in Rostock
- Tagespflege Stralsund
- Übungen Parkinson in Greifswald
- Übungen Parkinson in Neubrandenburg
- Übungen Parkinson in Stralsund
- Übungen Schlaganfall in Greifswald
- Übungen Schlaganfall in Neubrandenburg
- Übungen Schlaganfall in Stralsund
- Übungen Schlaganfall in Rostock
- Urlaubs- und Verhinderungspflege Greifswald
- Urlaubs- und Verhinderungspflege Neubrandenburg
- Urlaubs- und Verhinderungspflege Rostock
- Urlaubs- und Verhinderungspflege Stralsund
- Verhinderungspflege Pflegegrad 2
- Verhinderungspflege Pflegegrad 3
- Verhinderungspflege Pflegegrad 4
- Verhinderungspflege Pflegegrad 5
- Verhinderungspflege Pflegestufe 0
- Verhinderungspflege Pflegestufe 1
- Verhinderungspflege Pflegestufe 2
- Verhinderungspflege Kosten
- 24 Stunden Pflege Finanzierung in Greifswald
- 24 Stunden Pflege Finanzierung in Neubrandenburg
- 24 Stunden Pflege Finanzierung in Stralsund
- 24 Stunden Pflege Urlaub Greifswald
- 24 Stunden Pflege Urlaub Neubrandenburg
- 24 Stunden Pflege Urlaub Stralsund
- 24 Stunden Pflege Greifswald
- 24 Stunden Pflege Neubrandenburg
- 24 Stunden Pflege Norddeutschland
- 24 Stunden Pflege Stralsund
Betreutes Wohnen Pflegegrad 3
Pflegegrad 3, wenn die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist
Selbstständigkeit im Alter ist ein wünschenswerter Zustand, der leider nicht immer erreichbar ist. Viele Senioren sind daher auf Hilfe von außen angewiesen. Der Pflegegrad 3 ist eine von fünf Abstufungen, die Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen beantragen können. Oftmals ist dann eine betreute Wohnmöglichkeit oder eine Unterstützung erforderlich, um weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. In diesem Beitrag finden Sie Informationen über die Leistungen des Pflegegrades 3 und das Konzept „betreutes Wohnen“.
Was genau ist „Betreutes Wohnen“?
Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, bei der zusätzliche Hilfe in den Bereichen Haushaltsführung und grundsätzlicher Betreuung angeboten wird. Optional abhängig vom Anbieter dieser Leistung fallen auch zusätzliche Pflegeleistungen unter diese Betreuung. Diese Form der Unterkunft richtet sich meistens an ältere Menschen, die nur in geringen Umfängen pflegebedürftig sind und den Großteil der alltäglichen Aufgaben wie Essen, generelle Körperhygiene etc. noch alleine wahrnehmen können.
Ebenfalls existieren Angebote im Rahmen des betreuten Wohnens auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder beeinträchtigenden Behinderungen. Seltener wird diese Wohnform für Jugendliche und obdachlose Menschen angeboten. Das System „Betreutes Wohnen“ setzt in allen Formen auf die Eigenständigkeit der einzelnen Bewohner. Für pflegebedürftige Menschen mit einem gewissen Pflegegrad eignet sich ein betreutes Wohnen in Anlagen einer speziellen Pflegeeinrichtung. Zusätzlich kann auch ein ambulanter Pflegedienst ergänzende Leistungen erbringen.
Die Unterschiede zwischen den Pflegegraden 1, 2 und 3
Ein Pflegegrad wird für einen Menschen durch eine Begutachtung festgestellt. Diese Prozedur bewertet die Beeinträchtigungen und gibt Punkte für die benötigte Unterstützung, die zusammengezählt den Pflegegrad ergeben. Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird vom medizinischen Dienst der Krankenkasse nach Antragstellung einer Pflegeleistung für ihn geprüft.
- Pflegegrad 1 bezeichnet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, etwa bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen. Diese Pflegegrad-Einstufung erfolgt bei einem Punktestand von 12,5 während der Begutachtung.
- Pflegegrad 2 kommt in Betracht, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht und der Mensch beispielsweise in Haushaltsführung und -organisation Unterstützung benötigt. Bei der Begutachtung werden 27 bis 47,5 Punkte benötigt.
- Pflegegrad 3 entspricht der Definition dieses Artikels. Die Einstufung in die dritte Pflegestufe erfolgt, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt und eine Bepunktung von 47,5 bis 70 Punkten erforderlich ist.
- Pflegegrad 4 ist mit einer Punktzahl von 70 bis 90 verbunden. 27 bis 47,5 Punkte benötigt. Patienten mit diesem Pflegegrad weisen schwerste Beeinträchtigungen ihrer Fähigkeiten auf.
- Pflegegrad 5 wird aber 90 Punkten erteilt. Dies geht mit einem sehr hohem Pflegebedarf einher. Entsprechend leiden Patienten häufig unter schwerer Demenz oder Lähmungen.
Wem steht ein Pflegegrad zu?
Neben der Bepunktung während der Begutachtung durch den medizinischen Fachdienst, sind weitere Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad von Bedeutung. Menschen mit den folgenden Erkrankungen haben ebenfalls Anspruch auf Unterstützung und die Zuweisung eines Pflegegrades:
- Krebserkrankungen
- Diabetes
- Dialysepatienten
- Parkinson
- Amyotrophische Lateralsklerose (ALS)
- Epilepsie
- Multiple Sklerose
- Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- nach einer Amputation
- nach einem Oberschenkelhalsbruch
- nach einem Schlaganfall
- bei geistigen Behinderungen
- bei psychischen Erkrankungen
Welche Leistungen können Menschen mit Pflegegrad 3 erwarten?
Neben der grundsätzlichen Pflege und Betreuung haben Menschen mit der Pflegegrad-Einstufung 3 Anspruch auf Leistungen wie Pflegegeld und Sachleistungen sowie Zuschüsse zur Bezahlung von Tagespflege und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und vollstationären Pflegen. Wenn der pflegebedürftige Mensch in der Häuslichkeit von Angehörigen oder Bekannten lebt, kann ein monatliches Pflegegeld in Höhe von circa 545 € bezogen werden.
Auf welche Weise wird der Pflegegrad 3 finanziert?
Die Finanzierung des Pflegegrades 3 wird von drei Hauptträgern übernommen:
- Die Krankenkassen übernehmen Kosten für pflegerische, betreuungs- und behandlungspflegerische Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.774 € pro Jahr. Die Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass keine Pflegegrad-Einstufung 2, 3, 4 oder 5 nach dem Sozialgesetzbuch XI vorliegen.
- Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als soziale Leistung im Sozialgesetzbuch verankert und hat das deutsche Sozialsystem grundlegend verändert. Diese Versicherung ist eine Form der Teilkaskoversicherung und sichert Sie bei Pflege- und Betreuungskosten gegen hohe finanzielle Risiken. Im Mittelpunkt stehen hier Pflege- und Betreuungsleistungen von häuslichen Pflege- und Betreuungsdiensten, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, betreuten Wohngemeinschaften oder betreuten Wohnheimen.
Die Pflegezusatzversicherung ist eine private Versicherung, die 2013 in das deutsche Sozialsystem integriert wurde. Durch diese Pflegezusatzversicherung kann der finanzielle Bestand der Pflegeversicherung deutlich verbessert werden.