Welche 6 Bereiche prüft der MDK?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewertung des Pflegebedarfs von Menschen in Deutschland. Bevor ein Pflegegrad zugewiesen wird, prüft der MDK sorgfältig verschiedene Bereiche, um sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigkeit angemessen erfasst und bewertet wird. Anhand dieser Einstufung wird festgelegt, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt, die beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.  Im Folgenden werden die 6 Hauptbereiche erläutert, die der MDK überprüft:

Mobilität

Die Mobilität einer Person ist ein wichtiger Faktor bei der Bewertung des Pflegebedarfs. Der MDK prüft, inwieweit sich eine Person selbstständig fortbewegen kann, ob sie auf Hilfe angewiesen ist und welche Hilfsmittel oder Unterstützung sie benötigt, um sich zu bewegen (z. B. Rollstuhl, Gehhilfen).

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten umfassen die geistigen Funktionen einer Person sowie ihre Fähigkeit, zu kommunizieren. Der MDK bewertet, inwieweit eine Person in der Lage ist, sich zu orientieren, zu verstehen, zu erinnern und zu kommunizieren. Dies kann die Fähigkeit beinhalten, Anweisungen zu befolgen, Gespräche zu führen oder den eigenen Namen zu kennen.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen beziehen sich auf das Verhalten und die emotionale Gesundheit einer Person. Der MDK prüft, ob eine Person Verhaltensweisen zeigt, die ihre Pflege oder Betreuung beeinträchtigen, wie zum Beispiel Aggressionen, Ängste oder Depressionen. Auch der Umgang mit Stresssituationen wird bewertet.

Selbstversorgung

Die Selbstversorgung umfasst die Fähigkeit einer Person, sich selbstständig zu pflegen und grundlegende Alltagsaktivitäten auszuführen. Der MDK prüft, inwieweit eine Person in der Lage ist, sich zu waschen, anzuziehen, zu essen, zur Toilette zu gehen und andere tägliche Aufgaben zu erledigen. Dabei wird auch berücksichtigt, ob Hilfsmittel oder Unterstützung benötigt werden.

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Dieser Bereich umfasst die Fähigkeit einer Person, mit ihrer Krankheit oder den Anforderungen einer Therapie umzugehen. Der MDK prüft, inwieweit eine Person in der Lage ist, Medikamente einzunehmen, Therapien durchzuführen und mit den Einschränkungen ihrer Erkrankung umzugehen. Auch die Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Therapie wird bewertet.

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte beziehen sich auf die Teilnahme an gesellschaftlichen Aktivitäten und die Interaktion mit anderen Menschen. Der MDK prüft, ob eine Person in der Lage ist, ihren Alltag selbstständig zu gestalten, soziale Kontakte zu pflegen und an sozialen Aktivitäten teilzunehmen. Dabei wird auch die Qualität der sozialen Beziehungen berücksichtigt.

Insgesamt bewertet der MDK diese 6 Bereiche, um den individuellen Pflegebedarf einer Person zu ermitteln und einen angemessenen Pflegegrad zu zuweisen. Diese Bewertung bildet die Grundlage für die Entscheidung über Leistungen aus der Pflegeversicherung und die Planung der Pflege und Betreuung. Sollten Sie noch Fragen rund um die Einstufung oder die Begutachtung durch den MDK haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine Pflegeberatung.