Entlastungsleistungen in Greifswald
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Entlastungsleistungen in Greifswald

Der Entlastungsbetrag § 45 b SGB XI dient dazu, Pflegebedürftige und Pflegepersonen zu entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen.
Ziel aller Angebote ist es, die häusliche Pflege zu stärken, damit Pflegebedürftige möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können.

Anspruchsvoraussetzungen

Seit dem 01.01.2017 haben nach dem Pflegestärkungsgesetz II Versicherte der sozialen Pflegeversicherung einen Anspruch, die im Sinne der §§ 14 und 15 SGB XI pflegebedürftig sind. Der Entlastungsbetrag wird damit für Pflegebedürftige geleistet, sofern ein Pflegegrad 1 bis 5 bestätigt wird.

Leistungsinhalt

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für gesetzlich normierte Sachleistungsangebote einzusetzen. Folgend ist beschrieben, für welche Leistungsaufwendungen er verwendet werden kann:

  • Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen (nur für PG 1 zutreffend)
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Betreuungs- und Begleitdienste

Diese Entlastungsleistungen können Sie zum Beispiel wählen

Betreuung

  • mit Ihnen Gespräche führen, vorlesen, gemeinsam singen oder basteln
  • Gedächtnistraining
  • Mobilität fördern, z.B. mit Gymnastik
  • Begleitung, z.B. zum Friedhof, Stadtbummel, Besuch bei Verwandten und Freunden
  • tagesstrukturierende Maßnahmen, wie z.B. gemeinsam kochen, Kaffeetrinken, Haushalt, Handarbeit, Spiele

Unterstützung und Entlastung

  • Hilfe bei Antragstellungen, z.B. auf einen Pflegegrad
  • Unterstützung bei Krankenhausaufenthalten, z.B. bei der Einweisung /Entlassung, Versorgung von Pflanzen und Haustieren, Wäscheservice
  • Organisation weiterer Unterstützungsleistungen, z.B. Essen auf Rädern, Hausnotruf, Physiotherapie, Logopädie
  • regelmäßige Kontaktaufnahme, z.B. Kontrollanruf
  • Beaufsichtigung und Betreuung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, z.B. reine Anwesenheit

Haushalt

  • Grundreinigung, Fenster und Böden
  • Pflanzenpflege
  • kleine "Hausmeistertätigkeiten", z.B. Mülltonne an die Straße bringen, Glühbirne wechseln, Bilder aufhängen
  • Gartenpflege, z.B. Blumengießen

Finanzierungsmöglichkeit

Der Entlastungsbetrag (125 € monatlich) wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Der Entlastungsbetrag wird im Normalfall auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt. Das heißt, Sie gehen in Vorleistung und reichen die beglichene Rechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung ein. Andernfalls können wir mit Hilfe einer Abtretungserklärung direkt mit ihrer Kasse abrechnen – Vorteil: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Ferner ist die Umwandlung von 40 % des ambulanten Sachleistungsbetrags für zusätzliche Entlastungsleistungen möglich. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse erfolgen.

Wie viel kann umgewandelt werden?

PG 2: 289,60 €
PG 3: 545,20 €
PG 4: 677,20 €
PG 5: 838,00 €

Gerne beraten wir Sie persönlich in Greifswald bezüglich der Entlastungsleistungen.

So erreichen Sie uns

Hauskrankenpflege Nordlicht
Hauptgeschäftsstelle

Spiegelsdorfer Wende
Haus 3
17491 Greifswald

Telefon: 03834 – 85 53 10
Telefax: 03834 – 85 53 120

E-Mail:
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