Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen: Definition und Erbringer

Pflegesachleistungen sind eine wichtige Form der Unterstützung für pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Sie stellen eine Alternative zum Pflegegeld dar und werden direkt als Dienstleistungen erbracht.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen umfassen die körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung, die von professionellen Pflegekräften wie einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Im Gegensatz zum Pflegegeld, das bar ausgezahlt wird und frei verwendet werden kann, werden Pflegesachleistungen direkt als Dienstleistungen erbracht.

Diese Leistungen beinhalten unter anderem:

  • Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  • Behandlungspflege (medizinische Versorgung wie Medikamentengabe, Verbandswechsel)
  • Betreuungsleistungen (Begleitung, Beschäftigung, Aktivierung)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung, Wäsche, Einkaufen)

Wer erbringt Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen werden ausschließlich von zugelassenen professionellen Pflegediensten erbracht. Diese müssen:

  1. Einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben
  2. Qualifiziertes Fachpersonal beschäftigen
  3. Vorgegebene Qualitätsstandards erfüllen

Die Pflegedienste können unterschiedliche Träger haben:

  • Wohlfahrtsverbände (wie Caritas, Diakonie, AWO)
  • Private Unternehmen
  • Kommunale Träger

Finanzierung und Abrechnung

Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Die Pflegekasse zahlt den entsprechenden Betrag direkt an den Pflegedienst, nachdem dieser seine Leistungen erbracht und dokumentiert hat.

Die monatlichen Höchstbeträge (Stand 2025) staffeln sich nach Pflegegraden:

  • Pflegegrad 1: Keine Pflegesachleistungen, nur Entlastungsbetrag
  • Pflegegrad 2: 761 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro

Übersteigen die tatsächlich benötigten Leistungen diese Beträge, muss der Pflegebedürftige die Differenz selbst tragen oder ergänzende Sozialleistungen wie die Hilfe zur Pflege beantragen.

Kombination mit anderen Leistungen

Pflegesachleistungen können mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden. So ist es möglich, Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig zu kombinieren (Kombinationsleistung). Beispielsweise kann ein Pflegebedürftiger 60% der Sachleistungen in Anspruch nehmen und erhält dann noch 40% des Pflegegeldes.

Zusätzlich können der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zu Wohnraumanpassungen unabhängig von den Pflegesachleistungen beantragt werden.

Beantragung und Voraussetzungen

Um Pflegesachleistungen zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung festgestellt werden. Anschließend kann der Pflegebedürftige oder sein rechtlicher Vertreter bei der Pflegekasse die Sachleistungen beantragen und einen zugelassenen Pflegedienst auswählen.