Pflegehilfsmittel richtig beantragen und finanzieren
Im höheren Lebensalter, bei einer chronisch verlaufenden Krankheit oder bei einer körperlichen Behinderung, sind Hilfsmittel meist unerlässlich und können entscheidend dazu beitragen, die Lebensqualität zu verbessern oder auch die Selbständigkeit im Alltag zu fördern und zu erhöhen.
Pflegehilfsmittel und diverse Hilfen zur Mobilität, können vom Hausarzt oder vom Facharzt verordnet und von einem Sanitätshaus geliefert werden. Viele der Hilfsmittel sind im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gelistet und werden von der Kranken- oder Pflegekasse bezahlt oder mit einem Anteil bezuschusst.
Auf dem Rezept vom Arzt muss dann eine genaue Diagnose und die Art des Hilfsmittels vermerkt sein. Viele Krankenkassen haben eigene Verträge mit Sanitätshäusern, welche die Hilfsmittel liefern und gegebenenfalls den Bedürfnissen des Patienten anpassen.
Welche Hilfsmittel kann die Krankenkasse oder Pflegekasse genehmigen?
Patienten mit entsprechenden Diagnosen können auf Rezept Hilfsmittel erhalten wie:
- Pflegebett
- Rollstuhl, Rollator, Gehstock
- Badelifter oder Duschstuhl
- Katheter und Inkontinenzhilfsmittel
- Ernährungssysteme bei Patienten mit Sonden
- Wechseldruckmatratzen zur Verhütung von Dekubitus (Druckgeschwüre, Wundliegen)
- Patientenlifter
Insbesondere Schlaganfallpatienten und Personen mit Erkrankungen wie Arthrose, Rheuma, Multipler Sklerose, Querschnittslähmung und Arthritis, sind meist auf Hilfsmittel angewiesen.
Laut §78 Absatz 1 und §40 Absatz 2 SGB XI, haben Patienten auch einen Anspruch auf von der Kasse finanzierte Pflegehilfsmittel, falls bereits eine Einstufung in den Pflegegrad 1 stattgefunden hat. Patienten haben dann einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Pflegehilfsmittel mit einem Wert von 40,00 € monatlich, wenn sie daheim gepflegt werden. Dazu gehören unter anderem Mundschutz, Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel oder auch Einlagen für den Bettschutz bei Inkontinenz.
Richtiger Umgang mit Hilfsmitteln
Abhängig von der Art des Hilfsmittels, können Patienten und deren Angehörige auch in der Anwendung des Hilfsmittels geschult werden. Physiotherapeuten, Ärzte oder auch Mitarbeiter von Sanitätshäusern informieren über die sachgemäße Anwendung und Benutzung von Rollstühlen, Rollatoren, Badeliftern oder Ernährungssystemen.
Es gibt jedoch auch viele kleinere Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die nicht so kostspielig sind. Auch diese sind in Sanitätshäusern erhältlich. Dazu zählen auch:
- sprechende Uhren und sprechende Waagen für Sehbehinderte
- Trinkbecher und Esshilfen
- Pflegeoveralls für Bettlägerige
- Haarwaschbecken für das Bett
- Tablettenteiler und Dosierhilfen
Diese müssen jedoch in der Regel selbst bezahlt werden.
Reparatur von Hilfsmitteln
Viele Hilfsmittel, die von den Kranken- und Pflegekassen bezahlt werden, können auch auf Rezept repariert werden, wenn der Arzt eine Verordnung dazu ausstellt. Auch dies übernehmen dann die Sanitätshäuser.
Finanzielle Hilfen für Umbauten
Werden spezielle Hilfen, wie zum Beispiel ein rollstuhlgerechtes Bad benötigt, können die Pflegekassen auch hier finanziell unterstützen und per Antrag einen Teil der Kosten übernehmen. Bis zu 4000,00 Euro können Pflegebedürftige erhalten, um beispielsweise einen Treppenlift einzubauen, Rampen zu installieren oder das Bad nachträglich behindertengerecht zu gestalten.