Pflegeassistenzausbildung soll einheitlich geregelt werden

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Details zur bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung und ihren Neuerungen

Aufgrund des Pflegefachkräftemangels bevorzugen Arbeitgeber und Pflegeverbände bundeseinheitliche Regelungen für die Pflegeassistenzausbildung. Aktuell gibt es in Deutschland 27 unterschiedliche Ausbildungsgänge für Pflegefachkräfte. Das hat zur Folge, dass die Ausbildung der Fachkräfte, in Abhängigkeit vom Wohngebiet, schwankt. Das kann sich auch auf die Versorgung von Pflegebedürftigen auswirken.

Mittlerweile gibt es einen vom BMG (Bundesministerium für Gesundheit) und BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) geschaffenen Gesetzentwurf, der diese Schwachstelle und weitere Probleme in Angriff nehmen soll. Er stellt die Grundlage für die geplante generalisierte Pflegeassistenzausbildung dar und endet für Absolventen mit der Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson, Pflegefachassistent oder Pflegefachassistentin.

Die bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung umfasst fünf Punkte

Zurzeit gibt es fünf Aspekte, die eine einheitliche Ausbildung von Pflegefachkräften sicherstellen sollen. Neben der Ausbildungsdauer gehören die Voraussetzungen, gewährten Unterstützungen, praktischen Einsätze und Ausbildungsvergütung zu den Punkten.

  • Ausbildungsdauer
    Die Ausbildung zur Pflegefachassistenzperson dauert 18 Monate. Für alle angehenden Pflegefachkräfte, die eine Teilzeitausbildung bevorzugen, verdoppelt sich die Ausbildungszeit. Menschen mit beruflichen Erfahrungen im Arbeitsbereich profitieren von einer Ausbildungsverkürzung. Es ist daher denkbar, innerhalb von zwölf oder weniger Monaten, die Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson, Pflegefachassistent oder Pflegefachassistentin zu erhalten.
  • Voraussetzungen
    Um eine Pflegeassistenzausbildung zu beginnen, ist ein Hauptschulabschluss ausreichend. Interessierte ohne Schulabschluss haben bei einer günstigen Pflegeschulprognose zusätzlich die Möglichkeit, eine Ausbildung zu beginnen.
  • Praktische Einsätze
    Im Rahmen der Pflegeausbildung sind Pflichteinsätze notwendig. Sie finden in drei Bereichen statt. Zu ihnen gehören die ambulante und stationäre Langzeitpflege sowie die stationäre Akutpflege. Im Anschluss an eine Ausbildung stehen Absolventen alle Versorgungsbereiche der Pflege offen.
  • Ausbildungsvergütung
    Jede Person, die eine Pflegeassistenzausbildung absolviert, hat ein Anrecht auf eine entsprechende Vergütung.
  • Unterstützung
    Mit einer deutschlandweiten Verbesserung der Mobilität liegt ein zusätzlicher Anreiz zur Pflegeausbildung vor. Zudem stellen Ausbildungsfonds eine ausreichende Finanzierung aller Auszubildenden sicher. Beide Aspekte sollen dazu beitragen, die Anzahl an Auszubildenden im Pflegesektor zu erhöhen.

Im Entwurf der Regierung ist eine Alternative zur geplanten Pflegeassistenzausbildung im Gespräch. Nach einer Ausbildungszeit von 12 Monaten besteht die Option, die Berufsbezeichnung Pflegehilfeperson, Pflegehelfer oder Pflegehelferin zu erlangen. Alle Absolventen haben im Vergleich zu Pflegefachassistenzpersonen allerdings einen kleineren und somit weniger flexiblen Einsatzbereich.

Diese Neuerungen bringt eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung

Ab Januar 2026 soll die neue Pflegeassistenzausbildung beginnen. Bis Dezember 2027 gelten für alle existierenden Ausbildungen in der Pflegeassistenz Übergangsregelungen. Danach ist die Ausbildungsreform für alle angehenden Fachkräfte in vollem Umfang gültig.

Die bundeseinheitliche Ausbildung zielt darauf ab, die Anerkennung für Menschen mit beruflichen Erfahrungen im Pflegebereich zu vereinheitlichen. Speziell die Anerkennungsregeln von ausländischen Qualifikationen, die zurzeit stark variieren, profitieren von Standardisierung.

Dank des geplanten bundesweiten Ausbildungsgangs profitieren Absolventen von einheitlichen Qualifikationen. Bislang gibt es aufgrund der verschiedenen Ausbildungsgänge Pflegefachkräfte mit unterschiedlichen Qualitäten, was zu Problemen in der Versorgung von Hilfsbedürftigen führt. Nach der Einführung der Neuerungen stehen Pflegeassistenzpersonen dank einheitlicher Qualifikationen alle Versorgungsbereiche im Pflegesektor offen.

Obwohl es einen hohen Bedarf an Pflegefachpersonal gibt, ist die Vergütung zum Teil gering oder fehlt. Das bedeutet, dass momentan nicht alle Auszubildenden ein Arbeitsentgelt erhalten. In der generalisierten Pflegeassistenzausbildung wird sichergestellt, dass alle angehenden Fachkräfte eine angemessene und regelmäßige Vergütung erhalten. Dies wird hoffentlich auch dazu beitragen, den Personalmangel für ambulante Pflegedienste zu verringern.