Selbstverständlich haben auch psychisch kranke Menschen einen Anspruch auf Aktivitäten, Unterstützung, Geborgenheit und Wertschätzung.
Das Gesetz § 52 SGB XII definiert die Aufgabe deutlich. Demnach sind Menschen, die an einer psychischen Erkrankung leiden, dahingehend zu unterstützen, dass sie in der Gemeinschaft eingegliedert werden bzw. ebenbürtiger Bestandteil dieser bleiben. Ihre Teilhabe ist zu fördern, um ihnen das Leben in der Gesellschaft und im sozialen Umfeld zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist gleichfalls die berufliche Integration von psychisch kranken Menschen geregelt. So soll erleichtert werden, dass sie eine angemessene Tätigkeit ausüben können.
Die Betreuung, Versorgung und Pflege psychisch Kranker erfordert von den Mitarbeitern in der Pflege ein differenziertes, berufliches Kompetenzprofil.
Herausforderung und Aufgabenstellung
Vorrangiges Ziel der Pflege, Betreuung und Versorgung in der eigenen Häuslichkeit ist die Vermeidung von stationären Aufenthalten. Auch aus diesem Grund erfolgt die Versorgung im Rahmen einer engen Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten der Psychiatrie. Eine Verordnung der Pflege von psychisch Kranken erfolgt über den Hausarzt, über den behandelnden Neurologen oder Facharzt für Psychiatrie.
Psychisch kranke Menschen vernachlässigen häufig ihre körperliche Pflege und Hygiene. Sie ziehen sich zurück und leben oft isoliert. Die Verständigung mit dem Betroffenen ist aufgrund der Erkrankung häufig nur eingeschränkt möglich. Vielfach steht nur die psychische Erkrankung im Mittelpunkt. Alle anderen gesundheitlichen Belange werden von psychisch kranken Menschen eher nur unzureichend wahrgenommen. Daher sind medizinische Behandlungen, pflegerische Tätigkeiten und therapeutische Anwendungen nur begrenzt möglich, da sie von Patienten zumeist abgelehnt werden. Damit psychisch kranke Menschen ihren Alltag bewältigen können, sind jedoch Pflege, Betreuung und Hilfestellungen nötig. Außerdem ist eine wesentliche Aufgabe, eine Isolation durch Erhalt und Aufbau sozialer Kontakte im Umfeld zu vermeiden.
Pflege, Betreuung und Versorgung
Eine grundlegende Aufgabe ist der Erhalt und die Förderung der verbalen und nonverbalen Kommunikation.
Durch Beziehungs- und Biografie-Arbeit wird der Kontakt zum unmittelbaren, sozialen Umfeld hergestellt. Der Patient erhält Vertrauen und Sicherheit im Rahmen der Pflege und Betreuung. Die Vergangenheit des Patienten rückt mehr in den Mittelpunkt. Bekannte Gegebenheiten aus der biografischen Vergangenheit geben dem Patienten Sicherheit. Vertraute Dinge und Aktivitäten gewinnen wieder an Bedeutung. Diese Sicherheit und dieses Vertrauen führen wiederum zu besseren, ärztlichen und therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten. Somit unterstützt die Pflege die Umsetzung von Therapien, die zur Gesunderhaltung des psychisch kranken Menschen beitragen.
Im Rahmen der Pflege und Betreuung ist die Anerkennung der Beeinträchtigungen und Einschränkungen des Patienten enorm wichtig. Sie bildet den Grundstock für die Vertrauensbasis im Pflege- und Betreuungsverhältnis.
Weiterhin trägt die Pflege entscheidend zum gesundheitsfördernden Lebensstil des Patienten bei.
Die Pflege motiviert den Patienten und begleitet ihn im Rahmen der Bezugspflege. Gerade Bezugspflege – also eine feste Zuordnung von Mitarbeitern – ist ein wichtiger Baustein in der psychosozialen Arbeit.
Mit zunehmenden Alter steigt der Pflege- und Versorgungsbedarf des Patienten an. Mit der Begleitung bis ins hohe Lebensalter passt sich die Pflege und Betreuung permanent den neuen Herausforderungen an.