Der „Medizinische Dienst der Krankenversicherung“ (MDK) ist ein seit 1989 bestehender sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst mit vielfältigen Aufgaben und dem Ziel, eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung für alle gesetzlich Versicherten zu gewährleisten.
Seit dem Reformgesetz von 2021 wurde er in „Medizinischer Dienst“ (MD) umbenannt, was die jetzt größere Unabhängigkeit von den Krankenkassen widerspiegelt. Heute gibt es in den Bundesländern 15 regionale Medizinische Dienste als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Mitarbeiter, Fachkräfte aus dem ärztlichen und pflegerischen Bereich, sind völlig unabhängig und außer den Regeln der Sozialgesetzgebung nur ihrem Gewissen verpflichtet.
Zusätzlich wurde 2022 der Medizinische Dienst Bund gegründet. Dieser arbeitet zusammen mit den regionalen MDK(MD) daran, dass Patienten eine Behandlung und Pflege erhalten, die dem heutigen medizinisch - technischen Fortschritt entspricht, bei der aber auch „das Maß des Notwendigen“ (Sozialgesetzbuch) nicht überschritten wird.
Aufgaben des MDK(MD)
Der MDK(MD) hat vielschichtige Aufgaben, von denen die wichtigsten hier kurz dargestellt werden. Ziel bei allen ist die Gewährleistung einer guten und gerechten Gesundheitsversorgung. In diesem Zusammenhang sind folgende Aufgaben zu nennen:
- Feststellung der persönlichen Pflegebedürftigkeit. Diese ist Grundlage für Leistungen aus der Pflegekasse. Beurteilt wird auf Antrag die Selbständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit. Die Fragestellung ist nicht: „Wie schwer ist die Krankheit?“ sondern „Wieviel Hilfe braucht der Mensch?“
- Beratung der Kranken- und Pflegekassen zu verschiedenen Themen. Im Vordergrund stehen hier Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen und häusliche Pflege.
- Prüfung der Qualität von Pflege- Einrichtungen und -Diensten. Diese erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben mindestens einmal im Jahr; die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden.
- Prüfung von Krankenhausrechnungen. Aufgrund des komplizierten Abrechnungssystems kommt es hier immer wieder zu Unklarheiten.
- Patientenschutz: Der MDK(MD) nimmt gutachterlich Stellung bei vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern.
- Beratung bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Diese Fragestellungen mehren sich aufgrund der rasanten Entwicklung von technischen Methoden und Medikamenten. Der MDK(MD) bewertet hier unter Zugrundelegung der evidenzbasierten Medizin (= wissenschaftlich überprüfte Methoden mit nachgewiesener Wirksamkeit)
- Patientenberatung: z.B.bei der Bewertung von „IGEL“- Leistungen.
- Beratung der Gesundheitspolitik von Bund und Ländern.
Wie wird der MdK (MD) dem gerecht
Der MDK(MD) ist selbst eingebunden in ein Kontroll- und Weiterbildungssystem mit Fokus auf pflichtgemäße regelmäßige Fortbildungen, Qualitätskontrollen von außen und Beratung durch Vertreter von Patienten und Pflegenden.
Welchen Einfluss hat die Bewertung des MDK(MD)
Die Bewertungen des MDK(MD) sind für den Einzelnen und für das Gesundheitssystem von großer Bedeutung. So darf z.B. bei ambulanten Pflegediensten die Pflegekasse nur nach Prüfung durch den MDK(MD einen Versorgungsvertrag abschließen. Leistungen für die einzelnen Patienten werden von der Pflegekasse erst nach Begutachtung durch den MDK(MD) erbracht. Fachkundige Bewertung von neuen Behandlungsmaßnahmen nimmt einen immer höheren Stellenwert ein, ebenso wie die sachverständigen Stellungnahmen bei vermuteten Behandlungsfehlern und bei Prüfungen von fraglich fehlerhaften Krankenhausrechnungen. Zusätzlich werden die ersten durch die Medizinischen Dienste eingerichteten Kompetenzzentren (z.B. für Onkologie) mit ihrer Bündelung von Expertenwissen in der Unterstützung der Patientenversorgung immer wichtiger. Durch die enge Zusammenarbeit der 15 MDK(MD) der Länder mit dem MD Bund besteht nicht nur eine gute Vernetzung, sondern auch die Gewähr für bundeseinheitliche Kriterien bei der Begutachtung und beim Qualitätsmanagement.