Arthrose ist nicht heilbar und zählt zu den chronischen Gelenkerkrankungen. Im späteren Verlauf der Erkrankung ist der Alltag sehr eingeschränkt und es entsteht häufig Pflegebedarf. Die Anschaffung von kleineren Hilfen ist hilfreich, später kann sich der Pflegebedarf noch weiter erhöhen. Dann kommt oft die Frage auf, wie die ganzen Ausgaben finanziert werden sollen. Hier springt die Pflegeversicherung ein. Je nach Pflegegrad können monatlich finanzielle Hilfen in Anspruch genommen werden und auch die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst kann erfolgen. Kommt es zu einer Verschlechterung des Zustandes, so kann auch eine Höherstufung beantragt werden, wodurch sich auch die monatlichen Leistungen erhöhen würden.
Brauchen Arthrose-Patienten immer Pflege?
Arthrose erfordert nicht immer die Unterstützung eines Pflegedienstes. Mittlerweile gibt es zahlreiche Behandlungsmethoden, die den Abbau des Knorpels aufhalten können. Es ist empfehlenswert, diese Möglichkeiten auszuschöpfen. Einige Betroffene schaffen es sogar, viele Jahre fast ohne Einschränkungen den Alltag zu meistern. Dauert die Krankheit allerdings viele Jahre und sind viele Gelenke betroffen, so steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Arthrose zu einer schmerzhaften Variante entwickelt und Betroffene Hilfe brauchen. Erst dann lohnt es sich, einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung zu beantragen und Leistungen zu beziehen.
Einstufung und Voraussetzungen für den Pflegegrad bei Arthrose
Um von der Pflegeversicherung Hilfsmittel, Beratung und Geldleistungen zu erhalten, ist die Einstufung in einen Pflegegrad nötig. Der Pflegegrad wird nicht automatisch erteilt, sondern wird nach einer Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) festgelegt. Um einen positiven Bescheid über einen Pflegegrad zu bekommen, müssen generell zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Der Erkrankte braucht seit mindestens 6 Monate Hilfe im Alltag von anderen Personen.
- Der Betroffene hat mindestens 24 Monate in den letzten 10 Jahren in die Pflegeversicherung eingezahlt.
Dann muss noch geklärt werden, wie viel Hilfe nötig ist. Wer nur zeitweise etwas Hilfe braucht, muss selber zahlen und sich selbst organisieren. Erst wenn eine gewisse Grenze an Pflegebedarf erreicht ist, kann ein Pflegegrad von der Pflegeversicherung erteilt werden und Leistungen ausgezahlt werden.
Bei Arthrose Pflegegrad beantragen
An Arthrose Erkrankte können einen Pflegegrad beantragen, sobald sie merken, dass sie ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können. Es macht Sinn ein Pflegetagebuch zu führen, um den Umfang der Hilfeleistung besser abschätzen zu können. Die gemachten Notizen zum Pflegebedarf können bei der Beantragung des Pflegegrades mit einbezogen werden.
Kriterien und Ablauf der Pflegebegutachtung bei Arthrose
Speziell geschulte Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes nehmen eine Begutachtung vor. An einem fest vereinbarten Termin wird beurteilt, was die betroffene Person im Alltag noch alleine bewerkstelligen kann und wo Hilfe nötig ist.
Pflegebedürftige mit Arthrose – welche Leistungen sind zu erwarten?
Die meisten Betroffenen bekommen zuhause Hilfe vom Pflegedienst oder Angehörigen. Für diese Form der Hilfe stellt die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen zur Verfügung – man nennt diese ambulante Hilfen. Diese Hilfen lassen sich wiederum mit speziellen Regeln kombinieren.
Grundleistungen in Form eines Entlastungsbetrages sind bei Pflegegrad 1 zu erwarten. Kurse, kostenlose Beratungen, Hilfsmittel und bestimmte Zuschüsse gehören dazu.
Bereits ab Pflegegrad 2 können alle Leistungstöpfe in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Leistung nimmt mit jedem Pflegegrad zu. Die Pflegesachleistung, das Pflegegeld und ambulante Leistungen sind die drei wichtigsten Leistungen.